Kann mir jemand sagen, wie in der Praxis mit geringfügig Beschäftigten umgegangen wird, wenn diese für Dienste eingeteilt werden? Hintergrund meiner Frage ist: wir haben mehrere gastronomische Einrichtungen, in denen geringfügig Beschäftigte arbeiten. Diese werden dann - wenn die Hütte voll ist - angerufen und kommen zum Dienst.... Also vollkommen entgegen dem Teilzeit- und Befristungsgesetz, wo ja drin steht, die GfBs müssten vier Tage vorher ihren Einsatzplan kennen....
Wie kann man da nach dem Gesetz vorgehen, wo man doch nie genau vorhersehen kann, wann man diese Kräfte benötigt???? Habt ihr da nen Tipp für mich??