Geringfügig Beschäftigte - Einsatz nach Teilzeit- und Befristungsgesetz?
Kann mir jemand sagen, wie in der Praxis mit geringfügig Beschäftigten umgegangen wird, wenn diese für Dienste eingeteilt werden? Hintergrund meiner Frage ist: wir haben mehrere gastronomische Einrichtungen, in denen geringfügig Beschäftigte arbeiten. Diese werden dann - wenn die Hütte voll ist - angerufen und kommen zum Dienst.... Also vollkommen entgegen dem Teilzeit- und Befristungsgesetz, wo ja drin steht, die GfBs müssten vier Tage vorher ihren Einsatzplan kennen.... Wie kann man da nach dem Gesetz vorgehen, wo man doch nie genau vorhersehen kann, wann man diese Kräfte benötigt???? Habt ihr da nen Tipp für mich??
Community-Antworten (3)
09.02.2008 um 14:23 Uhr
Liegt hier wirklich ein Verstoß gegen § 12 TzBfG vor. Was sagt der Arbeitsvertrag hier. Arbeiten diese MA wirklich NUR auf Abruf? Es gibt durchaus individuelle und kollektivrechtliche Regelungen die einen Arbeitseinsatz auch ohne die Ankündigungsfrist von 4 Tagen ermöglichen. Was sagt den der BR zu dieser Sache? Welche Arbeitszeit-BV regelt denn diese Sache?
09.02.2008 um 14:53 Uhr
@glori
steht im Arbeitsvertrag was von unregelmäßiger Arbeitszeit, entsprechend dem zu erwartenden Arbeitsanfall? Wurde sowas vereinbart? Dann sprechen wir von Kapovatz....
09.02.2008 um 17:05 Uhr
@paula ob da ein Verstoß vorliegt oder nicht, will ich ja gerade herausfinden. Wir sind im Moment dabei, alle geltenden Arbeitszeitmodelle in unserer Firma aufzulisten und auszuarbeiten, um dann daraus folgend eine BV zu schreiben, die möglichst allen Bereichen genügt. Dies ist jedoch nicht einfach, da wir bestimmt 10 - 15 verschiedene Modelle innerhalb der Firma haben.... eins davon ist das mit den Teilzeitkräften.
@pirat wir kennen die Arbeitsverträge leider nicht sichduckt aber wie gesagt, wir siind auch jetzt eben erst dabei, das alles aufzuarbeiten, dazu zählt dann auch, sich diese Verträge genauer anzuschauen. Vielen Dank für den Link... ja ich denke, sowas in der Art wird das sein, und nicht nur in dem Bereich sondern bestimmt in etlichen anderen unserer Firma auch.... daher war der Link sehr hilfreich für mich....
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
Ich habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Eingruppierung geringfügig Beschäftigte?
Hallo an alle, habe ein Problem bei dem wir BR Unterstüzung brauchen. Ein Kollegin ist auf mich zu gekommen und fragte mich, ob die 10 Jahre die sie als geringfügig Beschäftigte in unserem Unternehm
Einsatz von Ein-Euro-Jobbern ist mitbestimmungspflichtig
Man glaubt es kaum! Neuer Beschluß. Fundstelle www.arbeitsrecht.de Der Einsatz von so genannten Ein-Euro-Kräften bei den Verwaltungsbehörden in Hessen unterliegt der Mitbestimmung des jeweiligen P
Rufbereitschaft
Guten Abend, Ein paar Fragen zur Rufbereitschaft die ich jetzt schon seit 4 Jahren so mache und mir langsam denke ist das ganze überhaupt rechtens. Bei mir sieht es so aus das ich normale Frühschich
Geringfügig Beschäftigte - zählen diese Arbeitnehmer (bezogen auf Freistellung)wie Vollzeitbeschäftigte?
Hallo BR's Unser Unternehmen publiziert 10000 der BRV sagt 3000 Beschäftigte( meist Geringfügig Beschäftigte), hört sich schon mal sehr komisch an oder? Wir haben 1 Freistellung (BRV) daneben de