Erstellt am 09.02.2008 um 13:23 Uhr von paula
Liegt hier wirklich ein Verstoß gegen § 12 TzBfG vor. Was sagt der Arbeitsvertrag hier. Arbeiten diese MA wirklich NUR auf Abruf? Es gibt durchaus individuelle und kollektivrechtliche Regelungen die einen Arbeitseinsatz auch ohne die Ankündigungsfrist von 4 Tagen ermöglichen. Was sagt den der BR zu dieser Sache? Welche Arbeitszeit-BV regelt denn diese Sache?
Erstellt am 09.02.2008 um 13:53 Uhr von pirat
@glori
steht im Arbeitsvertrag was von unregelmäßiger Arbeitszeit, entsprechend dem zu erwartenden Arbeitsanfall?
Wurde sowas vereinbart?
Dann sprechen wir von Kapovatz....
http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/Arbeitszeitrecht/azra8.htm
Erstellt am 09.02.2008 um 16:05 Uhr von glori
@paula
ob da ein Verstoß vorliegt oder nicht, will ich ja gerade herausfinden. Wir sind im Moment dabei, alle geltenden Arbeitszeitmodelle in unserer Firma aufzulisten und auszuarbeiten, um dann daraus folgend eine BV zu schreiben, die möglichst allen Bereichen genügt. Dies ist jedoch nicht einfach, da wir bestimmt 10 - 15 verschiedene Modelle innerhalb der Firma haben.... eins davon ist das mit den Teilzeitkräften.
@pirat
wir kennen die Arbeitsverträge leider nicht *sichduckt* aber wie gesagt, wir siind auch jetzt eben erst dabei, das alles aufzuarbeiten, dazu zählt dann auch, sich diese Verträge genauer anzuschauen. Vielen Dank für den Link... ja ich denke, sowas in der Art wird das sein, und nicht nur in dem Bereich sondern bestimmt in etlichen anderen unserer Firma auch.... daher war der Link sehr hilfreich für mich....