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Zusätzliche Pause bei Fließbandarbeit

B
BRSOEX
Nov 2016 bearbeitet

Unsere Firma möchte Fließbandarbeit einführen. Meine Frage, steht den Mitarbeitern bei Fließband - oder Akkordarbeit eine zusätzliche Pause zur Erholung zu?

2.62105

Community-Antworten (5)

K
Kurzarbeiter

05.09.2011 um 19:09 Uhr

Per Gesetz, NEIN!!!

Es gibt aber TV welche solches vorsehen

B
blackjack

05.09.2011 um 19:25 Uhr

BRSOEX, prüft mal § 111 Satz 3 Nr. 5 BetrVG, denn bei Nr. 5 steht im Vordergrund, wie die menschliche Arbeitskraft zur Erledigung bestimmter Aufgaben im Betrieb eingesetzt wird.

G
gironimo

05.09.2011 um 19:49 Uhr

§ 111 Betriebsänderung und in Folge Sozialplan für eine Pausenregelung??

Ich würde da eher sagen, dass der BR im Sinne des § 87 BetrVG gefragt ist. Nämlich bei der Pausenregelung und Gesundheitsschutz (auch § 89 BetrVG). Und in der Tat - der Blick in den gültigen Tarifvertrag lohnt. Dort kann man in Sachen Fließband und Pausen oft etwas finden.

B
blackjack

05.09.2011 um 20:15 Uhr

Gibt es einen WA? Dieser wäre ebenfalls zu beteiligen Sind durch die Fließbandarbeit Arbeitsplätze gefährdet? § 111 BetrVG prüfen. Handelt es sich um Rationalisierungsmaßnahmen? Diese werden grundsätzlich von § 90 BetrVG erfasst.

L
Lotte

06.09.2011 um 10:10 Uhr

BRSOEX, der Däubler sieht Euch aufgrund von BetrVG § 87 (1) Nr. 11 in der Mitbestimmung bei Erhol- und Rüstzeiten. Schau mal unter RN 283

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