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Bandpausen - wie ist die gesetzliche Regelung bei Fließbandarbeit und den Bandpausen?

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Gela
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wie ist die gesetzliche Regelung bei Fließbandarbeit und den Bandpausen? Kennt sich jemand mit den notwendigen Bedürfnisse eines AN in der geregelten Arbeitszeit aus, auch wenn keine Bandarbeit vorliegt.? Müssen diese Bedüfnisgänge vom AG bezahlt werden? Es grüßt Gela

9.38006

Community-Antworten (6)

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pirat

02.04.2008 um 10:12 Uhr

@Gela geregelt im §§4 .3 ArbZG oder TV

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Gela

02.04.2008 um 10:53 Uhr

hallo pirat, danke, aber es gehr mir eigentlich um die Zwischenpausen für Toilettengänge u. ä. Gibt es da gesetzliche Regelungen? Da bei uns sinnlos ein Betriebsvereinbarung besteht und geändert werden muss. In unserem TV war dies eindeutig geregelt. Muss der AG diese Bedürfnispausen bezahlen? Für Bandarbeiter gibt es Bandpausen, wie ist die Regelung bei AN ohne Bandtätigkeit stehen diesen auch bezahlte Toilettenpausen zu? Es grüßt Gela

D
DocPille

02.04.2008 um 11:15 Uhr

Hallo,

solche Pausen fallen unter die ,Persönliche Verteilzeit',die stehen jedem Mitarbeiter zu.Erfahrungswert sind 10% der Arbeitszeit. Unter google kann man einiges darüber finden.

P
pirat

02.04.2008 um 11:36 Uhr

@Gela und unter Suchfunkion Toilettengang der W.A.F.

A
Alessio

02.04.2008 um 12:23 Uhr

Hallo Gela,

BGB §616 regelt z.B. auch Toilettengängezeiten.

mfg Alessio

G
Gela

02.04.2008 um 12:43 Uhr

Hallo, hat mir alles sehr geholfen. Über die Verteilzeiten findet man wirlich viel. Gruß Gela

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