Bandpausen - wie ist die gesetzliche Regelung bei Fließbandarbeit und den Bandpausen?
Hallo, wie ist die gesetzliche Regelung bei Fließbandarbeit und den Bandpausen? Kennt sich jemand mit den notwendigen Bedürfnisse eines AN in der geregelten Arbeitszeit aus, auch wenn keine Bandarbeit vorliegt.? Müssen diese Bedüfnisgänge vom AG bezahlt werden? Es grüßt Gela
Community-Antworten (6)
02.04.2008 um 10:12 Uhr
@Gela geregelt im §§4 .3 ArbZG oder TV
02.04.2008 um 10:53 Uhr
hallo pirat, danke, aber es gehr mir eigentlich um die Zwischenpausen für Toilettengänge u. ä. Gibt es da gesetzliche Regelungen? Da bei uns sinnlos ein Betriebsvereinbarung besteht und geändert werden muss. In unserem TV war dies eindeutig geregelt. Muss der AG diese Bedürfnispausen bezahlen? Für Bandarbeiter gibt es Bandpausen, wie ist die Regelung bei AN ohne Bandtätigkeit stehen diesen auch bezahlte Toilettenpausen zu? Es grüßt Gela
02.04.2008 um 11:15 Uhr
Hallo,
solche Pausen fallen unter die ,Persönliche Verteilzeit',die stehen jedem Mitarbeiter zu.Erfahrungswert sind 10% der Arbeitszeit. Unter google kann man einiges darüber finden.
02.04.2008 um 11:36 Uhr
@Gela und unter Suchfunkion Toilettengang der W.A.F.
02.04.2008 um 12:23 Uhr
Hallo Gela,
BGB §616 regelt z.B. auch Toilettengängezeiten.
mfg Alessio
02.04.2008 um 12:43 Uhr
Hallo, hat mir alles sehr geholfen. Über die Verteilzeiten findet man wirlich viel. Gruß Gela
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