Regelung bezüglich Urlaub bei Arbeitgeber-Wechsel
Guten Tag, gibt es ein Gesetz, welches bei einem Arbeitsplatz-Wechsel regelt ob der noch nicht genommene Urlaub vom neuen Arbeitgeber übernommen werden muß, oder ob man diesen entweder noch beim alten Arbeitgeber abgegolten werden muß, oder dieser falls er nicht iabgegolten werden kann, auszuzahlen ist?
Community-Antworten (2)
01.09.2011 um 16:57 Uhr
Ja, gibt es! Bundesurlaubsgesetz!
02.09.2011 um 14:55 Uhr
zur Ergänzung: Hier insbesondere §§ 6 und 7 BUrlG
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