Nach dem Bundesurlaubsgesetz erwirbt man nach § 4 erstmalig nach sechsmonatiger Beschäftigung den vollen Urlaubsanspruch. § 5 (1) sagt, dass man einen Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Jahresurlaubs erwirbt.
Frage: Wenn ich also am 1.08. mein Arbeitsverhältnis beginne, stehen mir dann im November oder Dezember die erworbenen Urlaubstage sofort zu, oder kann ich wegen der sechsmonatigen Wartezeit diese Tage erst im Februar 2012 nehmen?
Mein AG argumentiert so. Habe in der Literatur dazu leider nichts gefunden.
Danke für eure Hilfe