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Zwei Stundenzettel für Teilfreigestellte BR?

B
BRHamburg
Nov 2016 bearbeitet

Hallo an alle,

bislang habe ich nur ab und zu im Forum gelesen. Jetzt möchte ich doch aber auch mal eine Frage stellen:

Und zwar geht es darum, dass eine Kollegin und ich jeweils zu 50 % freigetstellt sind. Die restlichen 50% arbeiten wir in einer Kindertagesstätte (in verschiedenen). Unsere Leitungen möchten nun, dass wir unsere Stundenzettel, Urlaub etc splitten in Kinderzeit und BR-Zeit. Wir werden in der Kita auch nur noch als teilzeitkraft gesehen.

Wir sind der Meinung, dass dies nicht zulässig ist. Wir möchten unseren Urlaub weiterhin so nehmen, wie und an welchen Tagen wir es möchten und auch nur einen Stundenzettel abgeben.

Wie ist es bei euch geregelt???

Liebe Grüße

98004

Community-Antworten (4)

K
Kurzarbeiter

31.08.2011 um 15:26 Uhr

Recht so!

Verlang vom AG es schriftl. mit einem Rechtshinweis, also Rechtgrundlage damit der BR dieses seinem Anwalt zur rechtlichen Klärung vorlegen kann.

Bringt auch einmal den Begriff "Mandatsbehinderung und möögliche rechtliche Folgen und dass ihr als Br auch dieses mit euerem Anwalt besprechen wollt" ein.

G
gironimo

31.08.2011 um 16:52 Uhr

Ich sehe es auch so, dass Ihr keine zwei Buchführungen machen müßt. Ich würde dem AG schlicht mitteilen, dass Ihr Euren Urlaub wie bisher anmeldet (auf einem Zettel) und auch keine getrennten Stundenzettel einreichen werdet. Ich würde dies zunächst nicht weiter begründen; vielmehr würde auch ich Fragen, auf welche Rechtsgrundlage der AG eine Aufteilung wünscht (mit dem Anwalt muss man ja nicht gleich drohen .... das kann man später tun)

Ihr werdet als Teilzeitkraft gesehen. Daraus kann man heraus hören, dass dies nachteilig für Euch ist ? Ist es das?

Z
zdophers

31.08.2011 um 20:57 Uhr

@gironimo Ich denke, dass es irrelevant ist, ob dies nachteilig ist oder nicht, da es einfach rechtswidrig ist. Sie sind keine Teilzeitkräfte, sondern zu 50% freigestellte Vollzeitkräfte und genauso müssen sie auch angesehen werden. Im Ganzen stimme ich Dir und Kurzarbeiter aber zu. Die Rechtsgrundlage würde ich auch gerne sehen.

B
BRHamburg

01.09.2011 um 10:28 Uhr

Irgendwie wird mein Passwort nicht erkannt und meine email-Adresse ist angeblich auch nicht bekannt... grübel

Nun gut... Also, meine Kollegin und ich fühlen uns eher auf den Arm genommen, als benachteiligt. Es kommt ja auch von der Kita-Leitung und nicht vom Arbeitgeber selbst! Wir haben für den August jetzt auch jeweils nur einen Stundenzettel abgegeben und aufgeführt, dass wir es auch zukünftig so handhaben werden, weil wir nach wie vor VOLLzeitkräfte sind.

Schauen wir mal was noch kommt. Danke erstmal für eure Antworten :)

Einen erfolgreichen Tag!

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