Erstellt am 31.08.2011 um 13:26 Uhr von Kurzarbeiter
Recht so!
Verlang vom AG es schriftl. mit einem Rechtshinweis, also Rechtgrundlage damit der BR dieses seinem Anwalt zur rechtlichen Klärung vorlegen kann.
Bringt auch einmal den Begriff "Mandatsbehinderung und möögliche rechtliche Folgen und dass ihr als Br auch dieses mit euerem Anwalt besprechen wollt" ein.
Erstellt am 31.08.2011 um 14:52 Uhr von gironimo
Ich sehe es auch so, dass Ihr keine zwei Buchführungen machen müßt. Ich würde dem AG schlicht mitteilen, dass Ihr Euren Urlaub wie bisher anmeldet (auf einem Zettel) und auch keine getrennten Stundenzettel einreichen werdet. Ich würde dies zunächst nicht weiter begründen; vielmehr würde auch ich Fragen, auf welche Rechtsgrundlage der AG eine Aufteilung wünscht (mit dem Anwalt muss man ja nicht gleich drohen .... das kann man später tun)
Ihr werdet als Teilzeitkraft gesehen. Daraus kann man heraus hören, dass dies nachteilig für Euch ist ? Ist es das?
Erstellt am 31.08.2011 um 18:57 Uhr von zdophers
@gironimo
Ich denke, dass es irrelevant ist, ob dies nachteilig ist oder nicht, da es einfach rechtswidrig ist. Sie sind keine Teilzeitkräfte, sondern zu 50% freigestellte Vollzeitkräfte und genauso müssen sie auch angesehen werden.
Im Ganzen stimme ich Dir und Kurzarbeiter aber zu. Die Rechtsgrundlage würde ich auch gerne sehen.
Erstellt am 01.09.2011 um 08:28 Uhr von BrHamburg
Irgendwie wird mein Passwort nicht erkannt und meine email-Adresse ist angeblich auch nicht bekannt... *grübel*
Nun gut... Also, meine Kollegin und ich fühlen uns eher auf den Arm genommen, als benachteiligt. Es kommt ja auch von der Kita-Leitung und nicht vom Arbeitgeber selbst! Wir haben für den August jetzt auch jeweils nur einen Stundenzettel abgegeben und aufgeführt, dass wir es auch zukünftig so handhaben werden, weil wir nach wie vor VOLLzeitkräfte sind.
Schauen wir mal was noch kommt. Danke erstmal für eure Antworten :)
Einen erfolgreichen Tag!