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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Stundenzettel für BR-Arbeit

T
ThoLa
Jan 2019 bearbeitet

Hallo zusammen, ist es möglich, dass unser Geschäftsführer (GF) von jedem BR-Mitglied einen Stundenzettel über die getätigte BR-Arbeit verlangen kann. Die sollen wir eimal im Monat per Mail melden.

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Community-Antworten (7)

U
UliPK

01.07.2017 um 01:33 Uhr

Naja verlangen kann er das schon, nur machen müßt ihr es nicht unter bestimmten Voraussetzungen.

"„kann der Arbeitgeber ... verlangen, dass ihm die Gesamtdauer der in einem bestimmten Zeitraum versehenen Betriebsratstätigkeiten nachträglich mitgeteilt wird. Er hat ein berechtigtes Interesse daran zu erkennen, für welche Zeiten er aufgrund von Betriebsratstätigkeit nach § 611 Abs. 1 BGB iVm. § 37 Abs. 2 BetrVG Entgelt leisten muss, obwohl der Arbeitnehmer keine Arbeit geleistet hat.“ Die nachträgliche Mitteilung ist nach dem BAG aber unnötig , wenn das Betriebsratsmitglied sich – ob verpflichtet oder nicht – beim Arbeitgeber vor der BR-Arbeit ab- und da-nach zurückgemeldet hat." Quelle: ? http://www.arbeitnehmer-anwaelte.de/fileadmin/user_upload/Rundbriefe/Rundbrief_2011-12_16_HH.pdf ? Seite 3 vorletzte Absatz.

G
gironimo

01.07.2017 um 09:45 Uhr

Der GF kann doch die Vorgesetzten, bei denen sich die BR -Mitglieder an und abmelden, um Auskunft bitten.

B
BloodyBeginner

02.07.2017 um 07:03 Uhr

Wir müssen unsere BR Mehrarbeit (aufgrund Schichtarbeit fällt die teilweise bei einigen BRMs an) per Stundenzettel melden

A
AlterMann

02.07.2017 um 16:38 Uhr

Gegenfrage: Was hindert Euch daran, ihm diesen Gefallen zu tun? Meldet Ihr Euch bei Euren Vorgesetzten ab und wieder zurück? Dann könnte der AG die Daten auch von den Vorgesetzten (mühsam) einzeln abrufen. So bekommt er sie halt von Euch direkt. Wenn Ihr die Ab- und Rückmeldung nicht macht, hat der AG sogar einen Anspruch auf diese Daten. (Natürlich nur auf die reinen Zeitangaben)

U
UliPK

02.07.2017 um 21:59 Uhr

@alterMann

hast natürlich recht. Mache das selber auch, ist bei mir aber auch nicht anders möglich, arbeite auf Montage. Breche mir aber auch keinen ab bei der Abgabe meiner normalen Stunden einen Einzeiler mit den BR Stunden zu schreiben. Nur muss da dann auch das entsprechende Vertrauen vorhanden sein.

M
MarcFlemming

26.01.2019 um 12:32 Uhr

Unsere Personalabteilung will das Datum, die Tätigkeit, die Zeit (von - bis) und die monatliche Gesantzeit. Seit meinem Seminar BetrVG Teil 1, sehe ich keinen Grund warum ich diese Informationen weitergeben sollte.

R
Regenpfütze

26.01.2019 um 13:15 Uhr

Wir müssen so etwas auch machen, also beim Vorgesetzten ab und anmelden und nachträglich die aufgewandte Zeit im System erfassen. Das ist unglaublich aufwändig. Ich mache das nur, weil ich die Hoffnung habe, dass irgendwann evaluiert wird und durch die vielen kalten Freistellungen eine Verhandlung über weitere Freistellungen möglich wird.

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