Korrektur Stundenzettel durch Arbeitnehmer
hallo Zusammen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterschreiben die Stundenzettel. Nun hat der AN nachträglich noch einen Fehler gefunden. Gibt es hier die Möglichkeit, dass der Fehler korrigiert wird? Natürlich erst einmal ansprechen. Gibt es eine rechtliche Grundlage dafür oder hat man mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der Angaben bestätigt und kann nur auf den Good Will des AG hoffen?
Community-Antworten (2)
03.11.2021 um 11:15 Uhr
Ein Gesetz zum richtigem Umgang mit Stundenzetteln gibt es nicht entsprechend sollte alle Eventualitäten wie z.B. Fehler mit allen erforderlichen Fristen und Abläufen in einer (Betriebs-)Vereinbarung zu finden sein.
03.11.2021 um 11:17 Uhr
eine solche Unterschrift führt sicher nicht zu einem Verzicht auf Rechten. Es mag eine gewisse Indizwirkung haben, dass beide Parteien bei Unterschrift wohl davon ausgegangen sind, dass das so stimmt. Aber natürlich kann man eine Korrektur fordern. Problematisch wäre es nur, wenn der AN vorher versucht hätte sich vorsätzlich unberechtigt zu bereichern
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