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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Datenschutz - Liste mit Überstunden und Krankheitstage geführt vom Kollegen?!

Z
Zwebi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, folgender Sachverhalt:

Wir bekommen Monatlich einen Stundenzettel, auf dem unsere Überstunden, Fehltage, Urlaub u.s.w aufgelistet ist.

Diese Stundenzettel werden von der Personalabteilung an die Abteilungsleiter verteilt. Diese verteilen die Zettel dann an die MA.

Nun habe ich erfahren das in meiner Abteilung die Zettel vorher noch an einen Kollegen gehen, der Listen über Überstunden und Krankheitstage führt. Dieser Kollege führt keine Leitendetätigkeit aus (also kein Stellv. des Abteilungsleiters o.ä)

Habe meinen Abteilungsleiter angesprochen das ich es nicht ok finde das ein mir gleichgestellter Kollege über solche Daten informiert wird und diese in Listen festhält.

Aussage: Das macht der schon seit Jahren (finde nicht das das ein Grund ist aber ok) und seine Daten würden ja auch erfasst werden (auch das macht es nicht besser), wenn ich das aber nicht möchte dann gibt er ihm meinen Zettel halt nicht mehr.

Habe ihm erklärt das es für mich ok wäre, wenn er diese Listen führt. (dies will er aber gar nicht). Ich verstehe deshalb nicht warum mein Kollege solche Listen dann zu führen hat.

Für mich stellt sich jetzt folgende Frage:

Ist das ganze aus Datenschutzsicht überhaupt zulässig?

Denke die meisten Kolleginnen/-en würden das auch nicht wollen, wenn sie es wüssten und als BR-Mitglied muss ich ja auch deren Interessen vertreten. Muss mein Abteilungsleiter also deren Zustimmung dafür haben? Und nicht im Sinne wenn sie von sich aus nicht fordern das, dass eingestellt wird ist es ok?!

Vielen Dank schon mal für die Hilfe.

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Community-Antworten (4)

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celestro

26.07.2016 um 13:11 Uhr

Ich hätte da auch extreme Vorbehalte / Bauchschmerzen etc., denn wofür soll das gut sein ? Wie Du schon richtig sagst ist "wird schon lange so gemacht" auch alles andere als eine sinnvolle Begründung / Rechtfertigung.

Habt Ihr einen Datenschutzbeauftragten ? Den würde ich zu Rate ziehen.

Was die Zustimmung der Mitarbeiter angeht, so sollte der BR sich klar VOR die Mitarbeiter stellen. Ein MA dürfte sich schnell "genötigt" sehen, seine Zustimmung zu geben, weil er persönliche Nachteile befürchtet. Also sollte man sowas als BR regeln und gar nicht erst die MA in die Situation bringen, das man Sie einzeln fragt (als AG).

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gironimo

26.07.2016 um 14:39 Uhr

Ich würde da nicht so weit greifen. Wie die Stundenzettel erfasst, verarbeitet und verteilt werden und mit welchem Inhalt, ist , da ja IT genutzt wird, mitbestimmungspflichtig.

Der AG oder irgendwelche Vorgesetzten können da nicht eigene Regeln erfinden und anwenden, (§ 87 Abs. 1 Nr 6 BetrVG)

Ihr könnt also mit dem AG eine BV aushandeln, wo Ihr Euch auf die Spielregeln verständigt.

Die Frage ist also: Habt Ihr eine BV? Wenn nein, verhandelt mit dem AG.

P
Pjöööng

26.07.2016 um 15:17 Uhr

Was ist denn Sinn und Zweck dieser Listen?

Wie lange werden diese aufbewahrt?

Wonach werden diese ausgewertet?

Sind diese Listen der Personalabteilung bekannt?

Ist sichergestellt, dass "Einblick in die Personalakte" auch diese Listen umfasst?

Z
Zwebi

27.07.2016 um 13:37 Uhr

Habe meinen Abteilungsleiter jetzt aufgefordert diese Weitergabe der Stundenzettel zu unterlassen.

Habe Intern ein Schreiben gefunden, das verbietet Daten an 3te weiterzugeben. Die diese Daten nicht für ihre Arbeit benötigen.

Eine Doppelte Führung ist auch nicht erlaubt, da man aus dem vorhandenen System ggf. Daten ziehen könnte. Jedoch nur der Abteilungsleiter nicht mein Kollege.

@Pjöööng: glaube was mit der Liste passiert und für was die gut sein soll weiß nur mein Kollege. Mein Vorgesetzter meinte ja auf meine Aussage es wäre ok wenn er diese Daten erhebt: Er braucht die nicht, aber die Listen werden halt schon immer geführt. (macht es wie ich schon gesagt hab nicht besser.

Sollte nichts passieren werde ich das ganze über unsere Personalabteilung veranlassen.

Danke für die schnelle Hilfe

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