Wir 9 BR möchten das Dienst/Schichtpläne uns zur Gen. vorgelegt werden. 1. Ist dies laut Gesetz verpflichtend und 2. gab es mehrere Beschwerden. Wir Pflegeeinrichtung haben bei einer Stichprobe festgestellt das vom wechsel Spät auf Frühdienst nur 9,5 Std Zeit dazwischen liegen. Die GL möchte genaue Rechtgrundlage haben am besten wie das Gesetz zur Zustimmung des Br heißt? Nur durch § 106 Gewerbeordnung und § 87 Betr.VG sind Sie nicht einverstanden.
Androhung RA (Rechtsberatung) wird belächelt. Außerdem sind Sie (GL) der Meinung das so viele Gesetze zu Berücksichtigen währen Sie müssten nicht auch noch das Betr.VG kennen.
Danke Euch im voraus