W.A.F. LogoSeminare

Schicht- und Dienstpläne

T
Tulpe
Nov 2016 bearbeitet

Wir 9 BR möchten das Dienst/Schichtpläne uns zur Gen. vorgelegt werden. 1. Ist dies laut Gesetz verpflichtend und 2. gab es mehrere Beschwerden. Wir Pflegeeinrichtung haben bei einer Stichprobe festgestellt das vom wechsel Spät auf Frühdienst nur 9,5 Std Zeit dazwischen liegen. Die GL möchte genaue Rechtgrundlage haben am besten wie das Gesetz zur Zustimmung des Br heißt? Nur durch § 106 Gewerbeordnung und § 87 Betr.VG sind Sie nicht einverstanden. Androhung RA (Rechtsberatung) wird belächelt. Außerdem sind Sie (GL) der Meinung das so viele Gesetze zu Berücksichtigen währen Sie müssten nicht auch noch das Betr.VG kennen. Danke Euch im voraus

1.26703

Community-Antworten (3)

R
rtjum

26.08.2011 um 14:17 Uhr

GL auffordern die Dienstpläne vorzulegen mit Frist. Wenn die GL nichts macht, dann Beschluß Rechtsanwalt und Gericht. Ihr müßt dem AG nicht sagen auf welcher Grundlade das ist, der 87-er reicht aus und ist da sehr eindeutig!

G
gironimo

26.08.2011 um 15:22 Uhr

Wenn der BR nach § 87 BetrVG bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage mitzubestimmen hat, braucht natürlich der BR die Pläne um zustimmen zu können. Vielleicht könnt Ihr Euch aus einem Kommentar zum BetrVG (Fitting, Däubler oder ähnliche) die entsprechenden Passagen herauskopieren und dem AG überreichen mit der Aufforderung sich selbst ein derartiges Buch zu kaufen.

Wenn das nicht hilft - dann siehe rkjum

C
caretakerFM

27.08.2011 um 13:48 Uhr

Laut § 87 Abs.1 Satz 2 seid ihr in der Mitbestimmung! Laut § 80 Abs.1 Satz 1 müsst ihr die Einhaltung der Gesetze überwachen! Hier wird eindeutig das Arbeitszeitgesetz verletzt!!! Laut § 87 Abs.2 geht es bei einer Nichteinigung vor die Einigungsstelle! Als BRV nochmal ein Schreiben an den AG verfassen,mit den angeführten Paragraphen und ihn daraufhin weisen,das er unverzüglich die Daten Regelmäßig zu Verfügung zu stellen hat.D.h. alle Dienstpläne inklusive Abschlussdienstplan müssen vorliegen und ausgehängt sein. Im Dienstraum müssten somit immer 2 Dienstpläne aushängen. Erstmal Beschluss fassen über anwaltliche Beratung(Kosten für AG ca.5oo€) Treffen vor der Einigungsstelle(bis zu 6000€)

Ihre Antwort