Erstellt am 26.08.2011 um 12:17 Uhr von rtjum
GL auffordern die Dienstpläne vorzulegen mit Frist.
Wenn die GL nichts macht, dann Beschluß Rechtsanwalt und Gericht.
Ihr müßt dem AG nicht sagen auf welcher Grundlade das ist, der 87-er reicht aus und ist da sehr eindeutig!
Erstellt am 26.08.2011 um 13:22 Uhr von gironimo
Wenn der BR nach § 87 BetrVG bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage mitzubestimmen hat, braucht natürlich der BR die Pläne um zustimmen zu können. Vielleicht könnt Ihr Euch aus einem Kommentar zum BetrVG (Fitting, Däubler oder ähnliche) die entsprechenden Passagen herauskopieren und dem AG überreichen mit der Aufforderung sich selbst ein derartiges Buch zu kaufen.
Wenn das nicht hilft - dann siehe rkjum
Erstellt am 27.08.2011 um 11:48 Uhr von caretakerFM
Laut § 87 Abs.1 Satz 2 seid ihr in der Mitbestimmung!
Laut § 80 Abs.1 Satz 1 müsst ihr die Einhaltung der Gesetze überwachen!
Hier wird eindeutig das Arbeitszeitgesetz verletzt!!!
Laut § 87 Abs.2 geht es bei einer Nichteinigung vor die Einigungsstelle!
Als BRV nochmal ein Schreiben an den AG verfassen,mit den angeführten Paragraphen und ihn daraufhin weisen,das er unverzüglich die Daten Regelmäßig zu Verfügung zu stellen hat.D.h. alle Dienstpläne inklusive Abschlussdienstplan müssen vorliegen und ausgehängt sein.
Im Dienstraum müssten somit immer 2 Dienstpläne aushängen.
Erstmal Beschluss fassen über anwaltliche Beratung(Kosten für AG ca.5oo€)
Treffen vor der Einigungsstelle(bis zu 6000€)