Erstellt am 22.08.2011 um 18:33 Uhr von eveline
http://forum.pflegenetz.net/archive/index.php?t-7327.html
Auf der Website der Gewerkschaft BIG (Berufe im Gesundheitswesen) wird unter anderem genau diese Frage beantwortet.
ca. die 17. Frage auf dieser Seite:
http://www.gewerkschaft-big.de/publikationen/fragen
Erstellt am 22.08.2011 um 19:09 Uhr von Kölner
@eveline
Und? Ist Umziehzeit Arbeitszeit?
Ich sage: Kommt drauf an - eine bessere Antwort gibt Dein link auch nicht!
Erstellt am 22.08.2011 um 19:12 Uhr von Immie
Laut dieser Aussage... Ja
BAG v. 10. 11. 2009 - 1 ABR 54/08
Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Arbeitszeit [hier: Umkleidezeit]
Orientierungssätze:
Das Ankleiden vorgeschriebener Dienstkleidung im Betrieb gehört zur Arbeitszeit iSd. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG , wenn diese Kleidung besonders auffällig ist und deshalb nicht bereits auf dem Arbeitsweg getragen werden braucht. Hierfür kommt es nicht auf die subjektiven Vorstellungen des Arbeitnehmers sondern eine objektive Betrachtungsweise an.
Antwort 1 Erstellt am 29.03.2011 um 19:30 Uhr von nicoline 173371