Urlaubsabgeltung
Eine Vollzeitbeschäftigte Mitarbeiterin konnte ihren Urlaub wegen Krankheit aus 2010 nicht nehmen. Ab 01.01.11 wurde der Vertag auf 1,5 Std/pro Woche reduziert (in beidseitiger Einverständnis), wie sollen diese Urlaubstage angerechnet werden? 1,5 oder 8 Stunden?
Community-Antworten (9)
22.08.2011 um 20:25 Uhr
Das wurde erst vor kurzen hier sehr ausführlich behandelt. Der Urlaubsanspruch aius 2010 wird wie entstanden, also in Vollziet gewertet (8Std.). Bedeutet, 1 Tag aus 8 Std. = gleich heute 5,3333 Tage Urlaub
http://www.rakotz.de/Artikel/Exportieren/360
http://www.betriebsrat.com/index.php?qid=40966&keyword=Urlaub nach Krankheitsjahr&Nav=suchen&Thema=&qPage=1&Site=BR-Forum&Menue=show
hier findest Du alles!
22.08.2011 um 20:50 Uhr
....Bedeutet, 1 Tag aus 8 Std. = gleich heute 5,3333 Tage Urlaub...
Mal angenommen aus2010 waren es 20 Tage Urlaub. Daraus würden jetzt 100.
Coole Rechnung.
22.08.2011 um 21:01 Uhr
@Immie Das ist eine verkürzt denkende 'Kurzarbeiter'-Logik!
22.08.2011 um 22:24 Uhr
Kölner
Wasist falsch an meiner Aussage. Der Urlaub aus 2010 bedeutet 1 Tag = 8 Std.
Krallentiger hat es in seinem Beitrag richtig dargestelle. Doch Du hattest ja auch am 11. schon Probleme die Rechte des AN zu erkennen und auch es leider wohl vom EuGH stak abweichende Meinung. Doch zum Glück gilt EuGH.
22.08.2011 um 22:28 Uhr
@Kurzarbeiter ...und Urlaubstage werden in Stunden umgerechnet - jawoll, Herr Lehrer.
22.08.2011 um 22:38 Uhr
Schlaue AG prüfen bei der Umstellung und möglichen Resturlaubsansprüchen aus dem Vorjahr und der nun neuen Rechtslage betreffend Alturlaub erst dieses und verlangen vom AN das er den Alturlaub erst antreten muss, so ja auch das BAG erst kürzlich, und stellen dann erst danach auf Teilzeit um.
22.08.2011 um 22:45 Uhr
Hallo Kölner, Immie
auch heute wird Urlaub schon in Stunden umgerechtet, nämlich z.B. wenn er beim Ausscheiden ausbezahlt wird und der AN Stundenlohn hat.
22.08.2011 um 22:45 Uhr
@Kurzarbeiter WIR SIND HIER NICHT BEIM AUSSCHEIDEN AUS DEM BETRIEB!!!! Drehe mal nix um, das ist schwach. Spannend, was Du so alles vertauscht. Wie wäre es, wenn man Du die Begriffe Urlaubsentgelt/Urlaubslohn und -anspruch mal ein wenig auseinanderhalten würdest (Tipp: Da greift dann auch das Entgeltfortzahlungsgesetz)? Dann käme es auch nicht so solch hanebüchende Prosa.
Du bist nicht wirklich ein BRM?
22.08.2011 um 22:52 Uhr
Was ist denn hier los? Urlaubstage werden in Stunden umgerechnet... Klar, wenn sie abgegolten werden.
Aber....
Die konkrete Dauer berechnet sich ausgehend von der Regelung des § 3 BUrlG, wonach der Urlaub mindestens 24 Werktage und damit - ausgehend von sechs Werktagen - vier Wochen beträgt. Verteilt sich die Arbeitszeit auf weniger Arbeitstage pro Woche, verringert sich auch die Dauer des Urlaubs. Unerheblich ist, wie viele Stunden ein Arbeitnehmer an einem Arbeitstag arbeitet. § 3 BUrlG stellt auf Werktage ab, ohne zusätzlich die an den Werktagen konkret geleistete Arbeitszeit in Bezug zu nehmen. Diese ist lediglich für die Berechnung des Urlaubsentgelts nach § 11 BUrlG maßgeblich. Haufe.
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