Guten Morgen rundum,

meine Frage bezieht sich zwar auf den Öffentlichen Dienst, allerdings sehe ich eine absolute Kompatibilität zu allen anderen Arbeitsbereichen...

Eine Kollegin geht Ende des Monats in den Ruhestand. Sie ist schon seit 8 Wochen erkrankt und wird ihre Arbeit auch vorher nicht mehr aufnehmen können.

Bzgl. Urlaubsabgeltung der verbleibenden Tage gibt es ja zwischenzeitlich einschlägige Urteile, die eine "Auszahlung" des Urlaubs ermöglichen. - Wie aber ist das mit Guthaben- Stunden auf dem Gleitzeitkonto. Diese Zeiten sind ja erbracht! - Der AG steht auf dem Standpunkt, dass die Std. ganz einfach verfallen, also nicht augezahlt werden müssen...

Bin gespannt auf Eure Antworten und danke sehr für Eure Hilfe

VG barevi