Folgendes Problem:
MA ist seit Mai 2008 krank und wird demnächst aufgrund seiner Erkrankung verrentet.
Wie sieht es mit der Urlaubsabgeltung in der Praxis aus, da der MA seinen Urlaub nicht mehr nehmen kann? Muß der gesamte tarifliche Urlaubsanspruch von 2008 und anteilsmäßig von 2009 ausgezahlt werden? Wo finde ich die entsprechenden Rechtsgrundlagen?