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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Urlaubsabgeltung

S
SCENIC
Nov 2016 bearbeitet

Tach auch, folgender Sachverhalt:

Ein AN hat, bedingt durch Krankheit, den Urlaubsanspruch aus 09 und 10 in Höhe von jeweils 20 AT! Zu dieser Zeit war er Vollzeit beschäftigt. In 2011 war seine AU überwunden und er hat eine Teilzeitstelle vereinbart. Wie ist nun der Alturlaub abzugelten? Ich denke, dass pro Urlaubstag die seinerzeit geltende Vollzeit Berechnungsgrundlage sein muss!

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Community-Antworten (3)

P
paula

11.08.2011 um 13:20 Uhr

Warum Abgeltung? Scheidet der Kollege aus? Oder geht es dir darum wieviel Tage Urlaub aus 09 und 10 nun genommen werden kann und ob eine Umrechnung auf Teilzeit erfolgt (ja)? Warum konnte er in den Jahren 09 und 10 den Urlaub nicht nehmen? War er das ganze Jahr krank?

K
Kurzarbeiter

11.08.2011 um 13:39 Uhr

Das Thema war gestern hie rausführlich behandelt "Urlaub nach Krankheitsjahr" also dort mal nachlesen.

S
SCENIC

11.08.2011 um 15:24 Uhr

@Kurzarbeiter Klar doch, sorry und danke!

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