Kandidat streichen? Liste noch nicht eingereicht.
Hallo,
wir führen gerade erstmals eine BR-Wahl in unserem Betrieb(ca.3600 Mitarbeiter) durch. Jetzt wurde ich als Wahlvorstand von einem Mitarbeiter gefragt, ob es zulässig ist, das sich ein Mitarbeiter, von einer noch nicht eingereichten Vorschlagsliste, wieder streichen lässt. Begründung ist, das der Mitarbeiter auf einer anderen Liste kandidieren möchte.
Ich selber würde sagen er darf gestrichen werden, solange noch keine Stützunterschriften geleistet wurden. Wäre das OK?
Gruß Micha
Community-Antworten (3)
15.08.2011 um 15:07 Uhr
Er soll einfach auf der 2. Liste sich auch aufstellen lassen. Dann musst Du als Wahlvorstand wenn die Listen eingereicht werden ihn auffordern sich für eine Liste zu entscheiden. Dann wird er auf der anderen Liste gestrischen, dass war es.
Lese einmal alles auf dieser Seite http://www.betriebsrat.com/betriebsratswahl-wahlordnung Du hast auch Anspruch auf eine Schulung!
Es kann nun weger der Kurzfristigkeit hier Probleme geben noch eine zu finden.
15.08.2011 um 16:23 Uhr
Hallo,
danke für die Antwort. Eine Tagesschulung haben wir schon absolviert. Mir ging es jetzt eher darum, ob der Kanditdat vor der Einreichung noch gestrichen werden darf, oder ob das die Liste ungültig macht. Solange die Reihenfolge weiterhin fortlaufend und in erkennbarere Reihenfolge passiert, spräche ja nichts dagegen. Auch soll die Streichung noch passieren, bevor die erste Stützunterschrift geleistet wird.
Gruß Micha
15.08.2011 um 16:49 Uhr
Klat kann er sich streichen lassen, sind ja noch keine Stützunterschriften gemacht und die Liste ist noch nicht eingereicht.
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