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Kandidat streichen? Liste noch nicht eingereicht.

P
Pferdezüchter
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

wir führen gerade erstmals eine BR-Wahl in unserem Betrieb(ca.3600 Mitarbeiter) durch. Jetzt wurde ich als Wahlvorstand von einem Mitarbeiter gefragt, ob es zulässig ist, das sich ein Mitarbeiter, von einer noch nicht eingereichten Vorschlagsliste, wieder streichen lässt. Begründung ist, das der Mitarbeiter auf einer anderen Liste kandidieren möchte.

Ich selber würde sagen er darf gestrichen werden, solange noch keine Stützunterschriften geleistet wurden. Wäre das OK?

Gruß Micha

1.68703

Community-Antworten (3)

K
Kurzarbeiter

15.08.2011 um 15:07 Uhr

Er soll einfach auf der 2. Liste sich auch aufstellen lassen. Dann musst Du als Wahlvorstand wenn die Listen eingereicht werden ihn auffordern sich für eine Liste zu entscheiden. Dann wird er auf der anderen Liste gestrischen, dass war es.

Lese einmal alles auf dieser Seite http://www.betriebsrat.com/betriebsratswahl-wahlordnung Du hast auch Anspruch auf eine Schulung!

Es kann nun weger der Kurzfristigkeit hier Probleme geben noch eine zu finden.

P
Pferdezüchter

15.08.2011 um 16:23 Uhr

Hallo,

danke für die Antwort. Eine Tagesschulung haben wir schon absolviert. Mir ging es jetzt eher darum, ob der Kanditdat vor der Einreichung noch gestrichen werden darf, oder ob das die Liste ungültig macht. Solange die Reihenfolge weiterhin fortlaufend und in erkennbarere Reihenfolge passiert, spräche ja nichts dagegen. Auch soll die Streichung noch passieren, bevor die erste Stützunterschrift geleistet wird.

Gruß Micha

R
rolfo

15.08.2011 um 16:49 Uhr

Klat kann er sich streichen lassen, sind ja noch keine Stützunterschriften gemacht und die Liste ist noch nicht eingereicht.

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