Erstellt am 15.08.2011 um 13:07 Uhr von Kurzarbeiter
Er soll einfach auf der 2. Liste sich auch aufstellen lassen. Dann musst Du als Wahlvorstand wenn die Listen eingereicht werden ihn auffordern sich für eine Liste zu entscheiden. Dann wird er auf der anderen Liste gestrischen, dass war es.
Lese einmal alles auf dieser Seite http://www.betriebsrat.com/betriebsratswahl-wahlordnung
Du hast auch Anspruch auf eine Schulung!
Es kann nun weger der Kurzfristigkeit hier Probleme geben noch eine zu finden.
Erstellt am 15.08.2011 um 14:23 Uhr von Pferdezüchter
Hallo,
danke für die Antwort. Eine Tagesschulung haben wir schon absolviert. Mir ging es jetzt eher darum, ob der Kanditdat vor der Einreichung noch gestrichen werden darf, oder ob das die Liste ungültig macht. Solange die Reihenfolge weiterhin fortlaufend und in erkennbarere Reihenfolge passiert, spräche ja nichts dagegen. Auch soll die Streichung noch passieren, bevor die erste Stützunterschrift geleistet wird.
Gruß Micha
Erstellt am 15.08.2011 um 14:49 Uhr von rolfo
Klat kann er sich streichen lassen, sind ja noch keine Stützunterschriften gemacht und die Liste ist noch nicht eingereicht.