Wahlfälschung-?
Moin, moin die Zweite!
Ich weis garnicht wie ich es beschreiben soll aber nach dem bei uns die BR-Wahlen am 10.Mai gelaufen waren und das vorläufige Endergebnis feststand, gab es die ersten ungläubigen Gesichter. Nicht viel anders sah es bei den Reaktionen der Kollegen in den einzelnen Bereichen am nächsten Tag aus. Es lief wie folgt. 6 Listen waren zur BR-Wahl angetreten. In einer, wir nennen sie einmal Liste 2, hatten sich mehrere alte BR-Mitglieder verschanzt, unter ihnen auch der noch amtierende Vorsitzende und auch sein Stellv.. Der Tenor der Belegschaft war eindeutig und nicht zu überhören, die beiden Amtierenden sollten abgewählt werden. Im Allgemeinen muss man sagen, haben sich 5 Listen einen fairen und sauberen Wahlkampf geliefert, einer Liste wir nennen sie einmal Liste 3, wurde durch die Belegschaft ein besonders faires und sauberes Vorgehen bescheinigt. Diese Liste 3 hatte nicht nur für sich geworben, sondern war mit Abstand die einzige Liste, die über den Ablauf einer Listenwahl ausgiebig und erschöpfend Auskunft erteilt hatte und die auch in allen Unternehmensbereichen präsent war, wenn es darum ging, mit den Kollegen zu diskutieren. Genau diese Liste 3 war der Liste 2 ein Dorn im Auge. Erst reagierte Liste 2 mit Ohnmacht, dann jedoch reagierte der noch amtierende stellv. BR-Vorsitzende. Er schoss aus allen Rohren aber aus welchen. Sie befanden sich alle unterhalb der Gürtellinie bis hin zur persönlich- öffentlichen Diffamierung einzelner Personen der Liste 3. Die Liste 3 hingegen ließ sich wie zu erwarten nicht aus der Ruh bringen und zog ihr Ding sauber durch. Das brachte ihr von großen Teilen der Belegschaft noch einmal Hochachtung entgegen. Viele Kolleginnen und Kollegen zeigten nun auch nach außen Flagge und stellten sich nicht zu übersehen auf die Seite der Liste 3. Aber dann kam der 10.Mai 2006 und das vorläufige Ergebnis war erst einmal ernüchternd. 59 Stimmen für Liste 3, wie geht das. Und schon meldete sich eine weitere Liste, wir sagen mal Liste 6, die nur 13 Stimmen aus ihrem Wahlbereich erhalten hatte. Jedoch die Reaktion der jeweiligen Kollegen die auch zur Wahl waren ließ die Schlussfolgerung zu, dass hier etwas nicht mit rechten Dingen zugeht. Zur besagten Liste 6 bekannten sich schon alleine 35 Kollegen, die darüber auch eine eidesstattliche Erklärung abgeben würden. Ähnlich Liste 3. Nach vertraulichen Aussagen von 12 Kollegen haben sie ihre Stimme für Liste 3 bei der Briefwahl abgegeben, öffentlich ausgezählt wurden aber nur 7(es gab keine ungültigen Stimmen bei der Briefwahl). In einem weiteren Firmenbereich wurden für Liste 3 14 Stimmen ausgezählt aber auch dort bekannten sich alleine 30 Kollegen dazu, die Liste 3 gewählt zu haben. In einem anderem Bereich bekannte sich ein einzelner Kollege dazu Liste 3 gewählt zu haben. Leider taucht diese einzelne Stimme erst garnicht auf. Kurios oder. Aber dann Liste 2, die alten Kameraden, 227 Stimmen, viele Kollegen fragten sich, wie geht denn das. Es liegt die Vermutung nah das hier manipuliert wurde und das im großem Stil. Nur wie beweisen. Ich bitte euch um Rat wie hier die korrekte Vorgehensweise sein sollte, um den Scherbenhaufen nicht noch größer zu machen. Bitte beachtet auch meinen anderen Artikel unter „Patt“.
MfG DER.Kandidat
Community-Antworten (3)
12.05.2006 um 15:53 Uhr
Jedem AN steht ein Einsichtsrecht in die Wahlakten zu, wovon ich in Eurem Fall auch Gebrauch machen würde! Dadurch könnten sich Zweifel an der Richtigkeit des Wahlergebnisses ergeben oder beseitigt werden!
Der Scherbenhaufen wird dadurch natürlich nicht beseitigt! Weiß aber auch nicht, welche Vorstellungen Du da hast! Entweder ich fechte eine Wahl an oder akzeptiere das Ergebnis!
12.05.2006 um 15:57 Uhr
Wo bitte steht das?????
Uns wurde gerade vom Wahlvorstand die Einsichtnahme verweigert!!!
12.05.2006 um 19:27 Uhr
In jeder aktuellen Kommentierung unter §19 WO
Fitting, 22. Aufl.
Die Wahlakten können sowohl für die Anfechtung der BR-Wahl nach §19 BetrVG als auch bei behaupteter Nichtigkeit der Wahl von Bedeutung sein. Deshalb besteht auch ein Einsichtsrecht für AN, AG und jede im Betrieb vertretene Gewerkschaft.
Im Zweifelsfall einen Anwalt bemühen!
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