Vergütung der Pausen
Hallo Unsere Einrichtung besteht aus zwei Haushälften. Die Nachtwachen arbeiten jeweils allein auf einer Seite (die durch Verbindungstüren auf jeder Etage getrennt sind). Wir haben nun Probleme mit der Pausenregelung. Wir bekommen aufgrund unserer Arbeitszeit eine 3/4 Stunde, die wir aber nicht nehmen können, da wir ja gezwungen sind immer unser Telefon dabei zu haben. Und eine Wache allein kann ja nicht beide Haushälften allein beaufsichtigen.Dazu kommt , dass immer eine Examinierte und eine Nichtexaminierte zusammen Wache haben und die Nichtexaminierte nicht allein im Haus sein darf. Es ist ja mein Recht auch das Haus verlassen zu dürfen (theoretisch). Wir haben schon nachgefragt, ob es möglich ist, die Pausen bezahlt zu bekommen. Aber das möchte der Arbeitgeber nicht. Wie ist das bei euch geregelt? Hat jemand das selbe Problem? Gibt es eine Gesetz, welches es doch möglich macht, die Pausen bezahlt zu bekommen?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar
bineb
Community-Antworten (2)
12.08.2011 um 16:36 Uhr
Nein - Pausen müssen gewährt werden. Auszahlen geht nicht. Um dem Arbeitszeitgesetz genüge zu tun, muss der BR mit dem Arbeitgeber eine Pausenregelung finden, die es den Arbeitnehmern ermöglicht, ihre Pausen zu nehmen. Ggf. muss die Personaleinsatzplanung aktualisiert werden
Geht nicht kann es hier nicht geben.
12.08.2011 um 16:46 Uhr
Pausen bedeuten auch nicht "Rufbereitschaft oder bereitschaftdienst". Es ist aber leider immer wieder so, dass AN auch hier das ArbZG missachten und sich auf solches einlassen. Also zum BR gehen und diesen auffordern auf die Einhaltung des ArbZg hier die zwingenden Pausen (unbezahlt) hinzuwirken, notfalls unter Einschlatung der zuständigen Aufsichtbehörder "Gewerbeaufsich/ Amt für Arbeitsschutz" und auch die BG. Es besteht in der "unbezahlten" Pause KEINE Arbeitspflicht. Hier eine notwenige Versorgung zu sichern ist die Sache des AG.
Man darf übrigens auch in der Pause lt. ArbZG schlafen, ist ja FREIZEIT.
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