Arbeitszeit
Hallo, unsere 2 Kita's haben zwischen Weihnachten und Silvester Schließzeit. Unser Hausmeister muss auch Urlaub nehmen. Hat aber Bereitschaft, dass heißt er muss sich während seines Urlaubes am Wohnort aufhalten. Im vergangenem Jahr gab es sehr viel Schnee, so dass er 3 mal am Tag vor den beiden Einrichtungen Schnee geschoben hat. Da sind pro Tag 6 Stunden zusammen gekommen, diese durfte er dann im neuen Jahr abfeiern. Nun wollen wir als BR das im nächsten Jahr anders geregelt haben. Unser Hausmeister würde lieber in der Schließzeit arbeiten, was auch möglich ist ,und dann den Resturlaub mit ins nächste Jahr nehmen, denn da kann er auch mal wegfahren. Was ja mit abfeiert von ab und zu mal einigen nicht gleich zu setzen. Kennt sich jemand mit Bereitschaft aus? Kann er AG das verlangen, im Urlaub Bereitschaft? Danke erst mal!!!
Community-Antworten (1)
11.08.2011 um 21:44 Uhr
Hella, Urlaub ist Urlaub!
Im Bundesurlaubsgesetz steht unter "§ 8 Erwerbstätigkeit während des Urlaubs: Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten."
Hiernach widerspricht sich Anwesenheitspflicht und Urlaubzeit! Bereitschaftszeit ist keine Urlaubszeit!
Verwandte Themen
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
ÄlterHallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
Arbeiten für den BR
ÄlterHallo Leute.! Ich habe eine Frage bezüglich Arbeitszeit in Sachen BR Arbeit. Ich habe speziele Fragen die mir nur ein Gewerkschaft Anwalt Beantworten kann. Es geht um Fragen bezüglich Tarifvert
BV Pausenzeiten Stress mit AG
ÄlterHallo Kollegen, Ich brauche mal eure Hilfe. Wir haben mit dem AG eine BV abgeschlossen zur Regelung der Pausenzeiten, da diese bei uns sehr ausgeufert sind. In der BV Steht bei: PRÄAMBEL Di
Vertsehe unseren MTV NICHT SO GANZ
ÄlterWas steht den AN den jetzt zu? --------------------------------------------------------------------------- MTV SAGT: §2 Arbeitszeit Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 37 Stunde
Vergütete Arbeitszeit vs. Anwesenheitszeit
ÄlterLiebes Forum ich habe eine dringliche Frage und ich bin der Auffassung, dass etwas in der Berechnung des Gehalts nicht rechtens sein kann. Ich hoffe Ihr gebt den Input den ich brauche. Folgende Bedin