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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitszeit

H
Hella
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, unsere 2 Kita's haben zwischen Weihnachten und Silvester Schließzeit. Unser Hausmeister muss auch Urlaub nehmen. Hat aber Bereitschaft, dass heißt er muss sich während seines Urlaubes am Wohnort aufhalten. Im vergangenem Jahr gab es sehr viel Schnee, so dass er 3 mal am Tag vor den beiden Einrichtungen Schnee geschoben hat. Da sind pro Tag 6 Stunden zusammen gekommen, diese durfte er dann im neuen Jahr abfeiern. Nun wollen wir als BR das im nächsten Jahr anders geregelt haben. Unser Hausmeister würde lieber in der Schließzeit arbeiten, was auch möglich ist ,und dann den Resturlaub mit ins nächste Jahr nehmen, denn da kann er auch mal wegfahren. Was ja mit abfeiert von ab und zu mal einigen nicht gleich zu setzen. Kennt sich jemand mit Bereitschaft aus? Kann er AG das verlangen, im Urlaub Bereitschaft? Danke erst mal!!!

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Community-Antworten (1)

M
Matze

11.08.2011 um 21:44 Uhr

Hella, Urlaub ist Urlaub!

Im Bundesurlaubsgesetz steht unter "§ 8 Erwerbstätigkeit während des Urlaubs: Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten."

Hiernach widerspricht sich Anwesenheitspflicht und Urlaubzeit! Bereitschaftszeit ist keine Urlaubszeit!

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