Erstellt am 09.08.2011 um 13:40 Uhr von charlot
Auch hier gilt das Bundesurlaubsgesetz!
Erstellt am 09.08.2011 um 15:20 Uhr von neuerBR
Das dachten wir auch, haben da aber nicht wirklich eine Lösung gefunden:-(
Muss vielleicht ergänzen das wir einen Urlaubsplan haben und in diesem sich die Kollegen bis Novembereintragen, ist dies geschehen gilt der Urlaub als genehmigt.
Erstellt am 09.08.2011 um 15:37 Uhr von uhuneu
schon schlimm genug, wenn ein AN in seinem Urlaub krank wird, wo er sich ja eigentlich erholen wollte; durch Krankheit ausgefallene Urlaubstage stehen dem AN als ganz normaler Urlaubsanspruch zu; nur der AN weiß, wann er wieder Urlaub für seine Erholung braucht; AG kann das nicht vorschreiben; wenn AN für eine bestimmte Zeit Urlaub beantragt, kann AG nur dagegen sein, wenn er dringende betriebliche Gründe nachweisen kann - dann gilt zunächst Interessenabwägung; ich würde BR einbeziehen auf Basis § 87 Abs.1 Ziff. 5 BetrVG
Erstellt am 09.08.2011 um 18:42 Uhr von Lottelein
charlot
Cool, und was steht drin?