W.A.F. LogoSeminare

Resturlaub durch Krank im Urlaub

N
neuerBR
Nov 2016 bearbeitet

Kann der Arbeitgeber bei Mitarbeitern, die im Urlaub krank gewesen sind, vorschreiben, wann die so aufgelaufenen Urlaubstage zu nehmen sind?

1.23404

Community-Antworten (4)

C
charlot

09.08.2011 um 15:40 Uhr

Auch hier gilt das Bundesurlaubsgesetz!

N
neuerBR

09.08.2011 um 17:20 Uhr

Das dachten wir auch, haben da aber nicht wirklich eine Lösung gefunden:-( Muss vielleicht ergänzen das wir einen Urlaubsplan haben und in diesem sich die Kollegen bis Novembereintragen, ist dies geschehen gilt der Urlaub als genehmigt.

U
uhuneu

09.08.2011 um 17:37 Uhr

schon schlimm genug, wenn ein AN in seinem Urlaub krank wird, wo er sich ja eigentlich erholen wollte; durch Krankheit ausgefallene Urlaubstage stehen dem AN als ganz normaler Urlaubsanspruch zu; nur der AN weiß, wann er wieder Urlaub für seine Erholung braucht; AG kann das nicht vorschreiben; wenn AN für eine bestimmte Zeit Urlaub beantragt, kann AG nur dagegen sein, wenn er dringende betriebliche Gründe nachweisen kann - dann gilt zunächst Interessenabwägung; ich würde BR einbeziehen auf Basis § 87 Abs.1 Ziff. 5 BetrVG

L
Lottelein

09.08.2011 um 20:42 Uhr

charlot Cool, und was steht drin?

Ihre Antwort