Erstellt am 05.08.2011 um 07:38 Uhr von Gustl
Morgen ulle,
natürlich hat kann in diesem Fall die Einígungsstelle angerufen werden.
Der §87 Abs. 1 Ziff. 10 BetrVG hat hier Anwendung, und wenn keine Einigung entsteht,
dann greift der gleiche § nur Abs. 2, Einigungsstelle.
So einen ähnlichen Fall haben wir. Mir ist über unsere Gewerkschaft bekannt, dass der AG nun n i c h t sagen kann: "Also gut, dann lassen wir das Ganze. Dann gibt es halt keine Eingruppierung!"
Denn ihr könn darauf pledieren, die Verhandlungen vortzuführen, bis eine Einigung entsteht, ggf. selbst die eine Vereinbarung vorlegt.
Aber ich empfehle hier eher auf einen Tarifvertrag, Haus- oder Flächentarif, je nach dem was bei euch zutrifft. Denn darin könnt ihr vieles mehr vereinbaren.
Viel Erfolg und viel Spaß in der Amtsausübung.
Gruß, Gustl.
Erstellt am 05.08.2011 um 08:16 Uhr von uller
Danke. Ja wir wollen einen Haus-Tarifvertrag, der an den TV der Süßwarenindustrie angelehnt ist. Darüber sind wir mit der GF einig.Es stockt nun "nur" an der Eingruppierung der Schichtleiter. Da ich davon auch betroffen bin,glaube ich auch das es mit mir persönlich zu tun hat. Die anderen Schichtleiter sind in diesem Fall nur " Beifang".
Mein Gewerkschaftssekretär sagt nun. Das der BR in Sachen Eingruppierung nur nach § 99 BetrVG im Boot ist. und der §99 ist nun mal nicht Einigungsstellenfähig. Müssen dan die Schichtleiter alleine vor Gericht ihre Eingruppierung erstreiten?
Erstellt am 05.08.2011 um 09:04 Uhr von rkoch
Hallo uller,
wenn ich ehrlich sein soll verstehe ich nicht was bei Euch läuft...
> Wir sind erstmalig in Tarifverhandlungen.
und
> Es stockt nun "nur" an der Eingruppierung der Schichtleiter.
Das klingt für mich so als ob Ihr das Pferd von hinten aufzäumt....
Selbst bei einem Haus-TV ist es absolut unüblich konkrete Aufgaben irgendwelchen konkreten Eingruppierungen zuzuordnen, sondern man lehnt sich eben eher an die "abstrakten" Eingruppierungsrichtlinien bestehender TV an. Dafür gibt es mehrere Gründe.
1. Wenn sich Tätigkeiten ändern, im TV aber eben Tätigkeiten unmittelbar einer Eingruppierung zugeordnet sind und es keine zu der veränderten Tätigkeit passende Beschreibung im TV gibt, was dann? Tarifverhandlungen?
2. Wie Du selbst feststellst ist für "Tarifverhandlungen" das GESAMTE BetrVG belanglos. Hier sind die beiden Parteien mit ihrer "Kampfkraft" (Streik/Aussperrung) auf sich allein gestellt. Evtl. kann noch eine Schlichtung angerufen werden (wie aktuell bei den Fluglotsen angedacht).
3. Ohne bereits vereinbarte, abstrakte tarifliche Regelungen ist eine "Eingruppierung" faktisch unmöglich, da ja eben im Rahmen der Tarifverhandlungen erst die dazu notwendigen Regeln aufgestellt werden.
Zusammengenommen verliert der BR seine gesetzliche Unterstützung, wenn er Vorgänge die ins BetrVG gehören auf tariflicher Ebene regeln will.
Die korrekte Vorgehensweise ist: In Anlehnung an einen bestehenden TV (oder Kraft Wassersuppe) werden ABSTRAKTE Regeln aufgestellt, wie:
Gruppe H entspricht vom Niveau her dem eines ausgebildeten Facharbeiter mit mindestens 3 Jahren Ausbilung plus zusätzlicher innerbetrieblicher Qualifikation.
Gruppe I entspricht vom Niveau her dem eines ausgebildeten Facharbeiter mit mindestens 3 Jahren Ausbilung plus zusätzlicher externer Qualifikation.
Gruppe J entspricht vom Niveau her ausgebildeten Technikers/Fachwirt.
Die zusätzliche Qualifikation kann durch das Merkmal FÜhrung ersetzt werden.
etc....
Und nach diesen Regeln wird dann vom BR nach Abschluß des TV nach §99 BetrVG eingruppiert.
So wie ihr anscheinend jetzt vorgeht bleibt Euch im Streit nur ein Mittel: STREIK, so lange bis der AG nachgibt oder Euch die Puste ausgeht...! Denn das ist in Tarifverhandlungen das EINZIGE Mittel zur Wahl. Das da:
> Das der BR in Sachen Eingruppierung nur nach § 99 BetrVG im Boot ist. und der §99 ist nun mal nicht Einigungsstellenfähig.
geht eben NUR NACHDEM der TV abgeschlossen wurde!
Und dann ist der Weg klar: BR widerspricht der Eingruppierung und der AG MUSS sich die Zustimmung vom ARBEITSGERICHT ersetzen lassen (es sei denn der TV sieht einen anderen Weg vor, wie z.B. tarifliche Schnellschlichtung. Klagen muss ein AN dann nur wenn
- er mit der Eingruppierung nicht einverstanden ist
- der AG sich weigert die ihm zugesprochene Eingruppierung auch zu bezahlen.
BTW: Seid ihr SICHER das ihr einen Tarifvertrag aushandelt? Denn das macht NIEMALS der BR sondern allein die GEWERKSCHAFT, dh. EURE Unterschrift ist vollkommen wertlos, unterschreiben muss ein Vertreter der Gewerkschaft. Die Äußerung des Gewerkschaftssekretärs macht mich diesbezüglich bedenklich. Entweder hat er NULL Ahnung vom Geschäft, oder ihr verhandelt über alles mögliche, nur nicht über TV.
Erstellt am 05.08.2011 um 09:24 Uhr von uller
Da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt. Natürlich handelt die Gewerkschaft den TV aus. In der Tarifkommission sind aber auch BR-Mitglieder. In der Tarifverhandlung wurde festgelegt das der Betriebsrat mit der GF die Eingruppierung wie von dir beschrieben nach den Grundsätzen des Manteltarifvertrages festlegt. Nun sind wir uns aber nicht einig geworden weil die GF die Schichtleiter in einer anderen Gruppe sieht als der BR. Der Manteltarifvertrag ist da nicht eindeutig.
Erstellt am 05.08.2011 um 09:51 Uhr von rkoch
Nun, so weit das bedeuten soll, das grundsätzlich klar ist wie die Eingruppierungsrichtlinien sind (da ihr Euch an MTV anlehnt), und der BR (obwohl der TV noch nicht unterschrieben ist) mit dem AG nach TV eingruppiert, so ist der Rechtsweg doch klar:
Schauen welcher Rechtsweg in dem (voraussichtlich abzuschließenden) TV vorgesehen ist und diesen beschreiten, also: Schlichtung oder Verfahren nach §99 BetrVG. Dumm nur, wenn §99 zum Tragen kommt und Eure Wochenfrist rum sein sollte. Da muss man halt genau aufpassen.... Dann hilft nur noch das man noch Einfluss auf den TV derart nimmt das z.B. das Verfahren nach §99 modifiziert wird (längere Fristen). Es bleibt halt ein Henne-Ei-Problem wenn man das Eingruppierungsverfahren schon vor dem TV abschließen will oder gar den Abschluß des TV an eine Einigung im Eingruppierungsverfahren bindet.... derartiges funktioniert nur, wenn man in dem vorläufigen Verhandlungsergebnis dann eben auch den Rechtsweg bereits verbindlich vereinbart. Ansonsten hilft wirklich nur noch der tarifliche Weg, wobei das dann gerichtlich in die Hose gehen kann (erneut: siehe aktueller Tarifstreit der Fluglotsen). Ich kann nur empfehlen das man den geradlinigen Weg wie oben beschrieben nimmt: Also erst eingruppieren wenn TV unterschrieben. Dann gibts kein gewackel.....
Erstellt am 05.08.2011 um 12:10 Uhr von edgar
Hallo rkoch,
so wie ich die letzte Aussage von uller lese/verstehe, ist der Haus-TV nich in der Mache, also nich im Entstehen. Die Gewerkschaft hat wohl nur Teile der Verhandlung in eine Tarifkommission verlagert. Hier GA und BR.
Somit ist der bzw. sind BRM hier wohl als Mitglieder der Gewerkschaft im Boot und nicht als BR im Rahmen BetrVG.
Es ist also noch nicht soweit, dass der BR hier gem. § 99 dran ist.
Hier müsste daher nun wohl die Gewerkschaft aktiv werden und zwischen den Parteien vermitteln.