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Frage zu Weihnachtsgeld und Sonntagsarbeit

C
caebr
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen, könnt ihr mir weiterhelfen? Ich habe zwei Fragen.

  1. Ein Mitarbeiter hat einen befristeten Arbeitsvertrag 01.12.2009 – 31.11.2011

Frage: Bekommt er dieses Jahr noch sein Weihnachtsgeld, wenn ja, in voller Höhe oder anteilmäßig?

  1. Kollegen müssen für mehrere Wochen nach Italien um eine Maschine aufzubauen. Frage: Dürfen sie in Italien Sonntags arbeiten oder gilt in Italien für diese Mitarbeiter genau so das Sonntagsverbot wie hier in Deutschland?

Wenn Ihr eine Antwort habt wäre es schön, wenn Ihr auch die entsprechende Quelle nennen könntet.

Vielen Dank caebr

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Community-Antworten (3)

S
SuzieQ

29.07.2011 um 17:55 Uhr

caebr, zu 1. Was ist vertraglich geregelt? Aber eher, nein. zu 2. Die normale gesetzliche Wochenarbeitszeit in Italien beträgt 40 Stunden. (orario normale). Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine tägliche Ruhezeit von 11 aufeinander folgenden Stunden in einem Zeitrahmen von 24 Stunden. Darüber hinaus hat er Anspruch auf eine wöchentliche Ruhezeit von 24 aufeinander folgenden Stunden in einem Zeitrahmen von 7 Tagen.

V
viktor

29.07.2011 um 19:34 Uhr

Das mit dem "Weihnachtsgeld" kann auch tariflichen Bestimmungen unterliegen. Kommt also darauf an, ob und welcher Tarif gilt.

K
Kölner

30.07.2011 um 11:20 Uhr

@SuzieQ Und der deutsche AN einer deutschen Firma muss sich dann nach den Arbeitszeitgesetzen und dem Arbeitsrecht in Italien richten?

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