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Innerbetriebliche Stellenausschreibung

T
Tilowsky
Nov 2016 bearbeitet

Folgende Situation:

Wir hatten eine Innerbetriebliche Stellenausschreibung für eine unbefristete 30 Stunden Stelle. Diese sollte dann durch eine Bewerberin, externe Bewerberin, besetzt werden. Der externen Bewerberin wurde, ohne den Betriebsrat zu hören, dei Stelle zugesichert. Es gab aber auch eine Interne Stellenbewerberin die sich um die Stelle beworben hat. Deshalb hat der Betriebsrat in seiner Sitzung am 13.07.2010 der Neueinstellung der externen Bewerberin nicht zugestimmt.

Nun glühten die Telefone die El hat die Interne Kollegin angerufen und mit allerelei Mitteln versucht die Interne Bewerberin davon zu überzeugen die Bewerbung zurückzuziehen weil doch die El schon der externen die Stelle zugesagt hat. Die Interne möchte die Stelle aber gerne besetzen und zieht nichts zurück. Nun hat unsere Einrichtungsleitung eine neue Stellenausschreibung ausgehängt und die Stelle auf zwei Jahre befristet. Anscheinend zieht sie jetzt die vorherige Stellenausschreibung zurück.

Wie verfahren wir jetzt ? Schlichtungsstelle?

3.84807

Community-Antworten (7)

M
Mainpower

15.07.2010 um 20:30 Uhr

Hallo, wenn der AG die ausgeschriebene Stelle zurückzieht hat der BR keine handhabe mehr.Da nützt Euch auch die Schlichtungsstelle nichts. Der AG geht wohl davon aus dass die interne Bewerberin bei einer Befristung einen Rückzieher macht. Machen könnt Ihr dagegen nichts.

R
ridgeback

15.07.2010 um 20:50 Uhr

mainpower, würde denn die Befristung für die Interne greifen?

T
Tilowsky

15.07.2010 um 21:31 Uhr

Was ich mich frage ist, wäre es möglich das die Interne Kollegin sich auf die 30 Stunden Stelle bewirbt und eine Änderungsmeldung zum bestehenden Arbeitsvertrag, in diesem Falle eine Stundenerhöhung für zwei Jahre, annimmt ?

R
rainerw

15.07.2010 um 22:02 Uhr

@Tilowsky Was heißt Änderungsmeldung zum Bestehenden Arbeitsvertrag? Grundsätzlich ist eine Änderungskündigung immer möglich wenn beide Seiten darüber eine Einigung erzielen. Nur hat diese Kollegin diesen Vertrag ein mal für 2 Jahre unterschrieben muß sie auch damit rechnen das sie in 2 Jahren Arbeitslos sein kann. Einen Anspruch auf ihren jetztiges Arbeitsverhältnis hätte sie nicht mehr, und sollte sie zur Zeit einen unbefristeten Vertag besitzen würde ich mir das nicht nur zwei; sondern drei oder viermal überlegen.

K
Kölner

15.07.2010 um 22:10 Uhr

@all Ich würde hier nicht zu viel Liebesmüh' verwenden auf einen Widerspruch nach § 99 BetrVG (vermutlich gibt es auch keine Auswahlrichtlinien). Wen der AG einstellt oder nicht, wie er eine Stellenausschreibung gestaltet oder nicht gestaltet...ist ihm überlassen. Und dann auch wieder: Ein entgangener Vorteil ist kein Nachteil. Und zusätzlich noch: So ganz verstehe ich nicht, warum der AG überhaupt zurückzieht...der kann sich doch recht locker entspannen und machen, was er will

R
Roxxx

16.07.2010 um 02:58 Uhr

TzBfG §14 (2) Satz 2 2Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.

Die interne Bewerberin könnte also nicht befristet werden bzw. sich befristet einstellen lassen und dann auf Entfristung klagen. Bringt das aber wirklich was? Macht die Arbeit dann noch Spaß? Oder zumindest nicht nur noch Frust bis hin zu Mobbing? Ich stimme rainerw zu mit dem nicht nur zwei; sondern drei oder viermal überlegen.

A
Angie

16.07.2010 um 15:15 Uhr

Hallo Tilowsky, wenn ich Deinen Beitrag 158747 richtig deute handelt es sich um § 9 TzBfG Verländerung der Arbeitzeit. Der AG hat einen teilzeitbeschäftigten AN der ihm den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer entgegenstehen.

Wenn dies alles zutrifft, muss Deine Kollegin bevorzugt werden.

MfG Angie

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