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Arbeitsweg bei dezentraler Arbeit

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roskilakaksi
Feb 2022 bearbeitet

Hallo Forum. Wir leisten Familienhilfe nach SGB VIII und sind dabei nicht nur in unserer Stadt sondern auch im umliegenden Landkreis tätig. Es gibt ein zentrales Büro, die Arbeit wird aber im Wesentlichen dezentral geleistet. Im Landkreis fallen u.U. Strecken von bis zu 30 km an. Einige MA fahren nach solchen Terminen, so sie mit eigenem KfZ unterwegs sind, direkt nach Hause. Das gilt als Arbeitszeit. Gilt dann auch die Rückfahrt als Arbeitsweg im Sinne des Weges von Arbeit nach Hause, oder noch als Dienstfahrt? Thema ist hier, ob diese Fahrten beim AG abgerechnet werden können. Ich habe gelesen, das es die Möglichkeit gibt, das zu tun, aber z.B. den "normalen" Arbeitsweg von zu Hause- Büro herauszurechnen.

Danke für eure Antworten...

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Community-Antworten (4)

C
celestro

01.02.2022 um 10:50 Uhr

"Einige MA fahren nach solchen Terminen, so sie mit eigenem KfZ unterwegs sind, direkt nach Hause. Das gilt als Arbeitszeit. Gilt dann auch die Rückfahrt als Arbeitsweg im Sinne des Weges von Arbeit nach Hause, oder noch als Dienstfahrt?"

Das wäre ja dann doppelte Zeit. Und der Weg von der Arbeit nach Hause ist normalerweise keine Dienstfahrt.

E
enigmathika

01.02.2022 um 11:06 Uhr

Es geht wohl um die Fahrtkostenabrechnung. Wenn der Arbeitgeber diese Zeit als Arbeitszeit akzeptiert, liegt es nahe, auch die Fahrtkosten für die "bereinigte" Strecke zu akzeptieren. Es ist aber kein Muss. Was, wenn die Nach-Hause-Fahrenden auf dem Heimweg noch irgendwo einkehren, einkaufen oder andere Termine wahrnehmen? Ihr solltet darüber eine Betriebsvereinbarung abschließen, das gibt Rechtssicherheit für beide Seiten.

U
UdoWoe

01.02.2022 um 12:01 Uhr

Die Frage ist auch, wo ist der Dienstsitz? Ist dieser dezentrale, also im "Homeoffice" oder ist dieser an am zentralen Büro. Was steht dazu in den Arbeitsverträgen? Ist dort oder auch in einer BV geregelt wie es mit Fahrten zu den Familien geregelt ist? Sollte die Hinfahrt als Arbeitszeit anerkannt werden, dann müsste nach meinem Verständnis auch die Rückfahrt als Arbeitszeit anerkannt werden. Ist dies nicht geregelt, dann sollte der BR oder der Personalrat dies regeln. Genauso dann auch das KM-Geld.

S
stehipp

01.02.2022 um 12:54 Uhr

Wir haben das über eine BV geregelt. Vereinfacht ausgedrückt gilt bei uns, dass die "Mehr-Kilometer" im Vergleich zw. Zuhause und Kundentermin und Arbeitsplatz und Kundentermin als dienstlich angesehen werden. Somit Arbeitszeit und auch Kostenerstattung.

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