Verweigerung der Zustimmung bei fehlerhaften Dienstanweisungen?
Hallo!
Ich bin BRV eines Busunternehmens. Unser BR hat nun die Dienstablaufpläne (DAP) zwecks Mitbestimmung zum Beginn und Ende der tägl. Arbeitszeit und der Lage der Pausen vorgelegt bekommen. So weit ist für uns alles klar, dass wir hier in der Mitbestimmung sind.
In diesen Dienstablaufplänen (DAP) ist festgehalten, welche Fahrten der Kollege wann, wo und wie durchzuführen hat. Dabei sind dem BR erhebliche Fehler aufgefallen, so dass die Kollegen ihren Dienst nicht fehlerfrei absolvieren können.
Hier mal zwei Beispiele.
- Die Abfahrtszeiten im DAP stimmen nicht mit den Zeiten im Fahrplan überein.
- Haltestellen sind im DAP falsch benannt, so dass der Kollege evtl. die falsche Haltestelle anfährt.
Unterliegen auch diese fehlerhaften Dienst- bzw. Arbeitsanweisungen der Mitbestimmung, was die Ordnung des Betriebs und das Verhalten der AN betrifft? Kann der BR aufgrund der fehlerhaften Dienst- bzw. Arbeitsanweisungen die Zustimmung verweigern?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten!
Community-Antworten (2)
27.07.2011 um 11:45 Uhr
Die Anweisungen wie die AN ihre Arbeit zu machen haben unterliegen an sich nicht der Mitbestimmung. Wenn die AN wegen falscher Anweisung fehlerhafte Arbeit leisten ist das nicht das Problem der AN, sondern des AG. Wenn - wie in Eurem Fall - die Anweisungen offensichtlich (für den AN erkennbar) nicht richtig sein können, dann ist es eine Nebenpflicht der AN aus dem Arbeitsvertrag den AG auf seine fehlerhaften Anweisungen hinzuweisen. Tun sie das nicht können sie entsprechend auch Ärger bekommen. Bestätigt er dann aber seine Anweisungen hat sich die Sache für die AN erledigt.
Im selben Sinne kann selbes natürlich für den BR gelten: Wenn dem BR offensichtliche Fehler bei der Arbeitsanweisung auffallen haben diese ebenfalls das Recht (in diesem Fall nicht die Pflicht) den AG auf seine Fehler hinzuweisen und um Stellungnahme oder Korrektur zu bitten. Nebenbei hat der BR nach §90 BetrVG auch ein MBR beim "Arbeitsablauf". Letztendliche reicht dieses aber nur so weit das der BR den AG dazu verpflichten kann mit dem BR darüber zu beraten.
Dazu kommt aber noch, das das MBR zu den Arbeitszeiten nicht an Bedingungen geknüpft ist. Der BR kann also aus jeglichem Grund - oder sogar ganz ohne Grund - die Zustimmung verweigern. Eine offensichtlich falsche Anweisung die am Ende auf die AN zurückfallen würde ist doch dann definitiv ein guter Grund dem AG die Zustimmung zu verweigern bis er erklärt hat WARUM die Anweisungen so sind wie sie sind oder diese Anweisungen richtiggestellt hat! Also: Schritt 1: Den AG zur Sitzung einladen und das Problem mit ihm ausdiskutieren. Schritt 2: Je nachdem wie der AG reagiert hat: Zustimmen oder Ablehnen.
Da im Falle der Ablehung der AG ein echtes Problem hat wird er wohl oder übel auf den BR zugehen müssen. Wenn der AG aber wirklich Mist gebaut hat wird er wohl überglücklich sein wenn der BR ihm hilft den Stall auszumisten......
Ergo: AN und BR haben in diesem Bereich Rechte und Pflichten die zwar i.d.R. nicht so weit reichen Änderungen an Arbeitsanweisungen zu erzwingen, wohl aber den AG zumindest in die Enge zu treiben.
27.07.2011 um 20:10 Uhr
Danke für die hilfreiche Antwort, rkoch. Wir haben dem AG mitgeteilt, dass wir dem vorgelegten DAP nicht zustimmen und um erneute Vorlage binnen drei Tagen gebeten. Weiterhin wurde dem AG mitgeteilt, dass der BR nötigenfalls eine einstweilige Verfügung gegen die Umsetzung der Dienste beantragen wird.
Mal sehen, wie´s weiter geht.
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