Kurzfristige Dienstanweisung - Gibt es keine "Spielregeln" welche der AG bei Dienstanweisungen einzuhalten hat?
Hallo zusammen, es kommt immer wieder vor, daß ein Vorgesetzter kurzfristige Dienstanweisungen erteilt. Hier ein Beispiel: einige Kollegen werden nach Feierabend angewiesen umgehend eine Belehrung innerhalb des Hauses aufzusuchen, obwohl ein Terminzettel ausgehängt wurde, wo man sich eintragen konnte und die Kolegen auf dem Sprung nachhause waren. Gibt es keine "Spielregeln" welche der AG bei Dienstanweisungen einzuhalten hat ?? Gruß Ischi
Community-Antworten (2)
13.04.2010 um 14:51 Uhr
Ist doch ganz klar, wenn der AG will das der MA über seine eigentliche Arbeitszeit im Unternhehmen bleibt, müssen Überstunden angeordnet werden. Die bezahlt werden müssen. Ansonsten zählt das was im AV steht.
Wenn der AG das nicht tut, geht der MA nach Hause....
13.04.2010 um 15:03 Uhr
Und bei Mehrarbeit hat der BR mitzubestimmen.
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