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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kurzfristige Dienstanweisung - Gibt es keine "Spielregeln" welche der AG bei Dienstanweisungen einzuhalten hat?

I
Ischi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, es kommt immer wieder vor, daß ein Vorgesetzter kurzfristige Dienstanweisungen erteilt. Hier ein Beispiel: einige Kollegen werden nach Feierabend angewiesen umgehend eine Belehrung innerhalb des Hauses aufzusuchen, obwohl ein Terminzettel ausgehängt wurde, wo man sich eintragen konnte und die Kolegen auf dem Sprung nachhause waren. Gibt es keine "Spielregeln" welche der AG bei Dienstanweisungen einzuhalten hat ?? Gruß Ischi

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Community-Antworten (2)

T
Taurus

13.04.2010 um 14:51 Uhr

Ist doch ganz klar, wenn der AG will das der MA über seine eigentliche Arbeitszeit im Unternhehmen bleibt, müssen Überstunden angeordnet werden. Die bezahlt werden müssen. Ansonsten zählt das was im AV steht.

Wenn der AG das nicht tut, geht der MA nach Hause....

B
BentoBox

13.04.2010 um 15:03 Uhr

Und bei Mehrarbeit hat der BR mitzubestimmen.

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