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Vertrauensarbeitszeit

T
TribleNix
Jan 2018 bearbeitet

Hallo

wäre es zulässig, wenn ein AG, bei vereinbarter Vertrauensarbeitszeit, handschriftliche Aufzeichnungen, zur Anwesendheit seiner MA anfertigt?

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Community-Antworten (1)

P
pitsieben

26.07.2011 um 10:00 Uhr

@ TribleNix, nach § 16 Abs. 2 ArbZG hat der AG die Pflicht zur eigenständigen Dokumentation der Arbeitszeit. Auch der BR hat nach § 80 Abs. 2 i. V. m. § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG Anspruch auf eine uneingeschränkte Information über die betrieblichen Arbeitszeiten und muß auf Grundlage von § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG die Einhaltung der Dokumentationspflicht durch den AG überwachen.

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