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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wechselschichtzulage

G
G.Flecken
Apr 2018 bearbeitet

Hallo,

die Mitarbeiter sind in Wechselschicht geplant Früh,Spät,Nacht und der Dienstplan sieht es so vor. Nun muss der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen, zur aufrechterhaltung des Betriebes ( Krankheit anderer Kollegen ) den Dienst dennoch von Nacht auf Früh ändern. Ist es hier nicht unrecht, das der Mitarbeiter seine Wechselschichtzulage verliert? Obwohl er da war, um den Betrieb aufrecht zu erhalten, wir er durch wegfallen der Wechselschichtzulage schlechter gestellt?

mfg Gaby Flecken

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Community-Antworten (1)

H
hansimglueck

04.04.2018 um 20:39 Uhr

Der BR hätte ja seine Zustimmung zur Schichtplanänderung davon abhängig machen können, dass die Zulage trotzdem gezahlt wird.

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