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Feiertagszulagen bei Teilzeitkräften mit festen und flexiblem Arbeitsvertrag

O
opticSix
Jan 2018 bearbeitet

Wer kennt sich mit Dienstplänen aus? Unser AG beschäftigt Teilzeitkräfte mit festen und flebilen Arbeitsverträgen. Hier gehts nun um Feiertgszuschläge! MA mit festen Arbeitszeiten z.B Arbeit: nur Dienstags und Donnerstags, die zusätzlich an einem Feiertag arbeiten, wie Ostermantag, erhalten einen Zuschlag von 235%. MA mit flexiblen Arbeitsverträgen, die am Ostermontag arbeiten erhalten 135% und Dienstfrei (Feiertagsausgleich). Die Kollegen mit flexiblen Arbeitszeiten fühlen sich gegenüber den Kollegen mit festen Arbeitszeiten im Nachteil, weil diese keine 235% erhalten. Ich habe zwar keine Ahnung von Dienstplänen, aber ich denke das keiner beanchteiligt ist. Was meint Ihr?

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

22.06.2013 um 11:44 Uhr

Die mit den 135% bekommen doch einen Tag frei - wie ich Dich verstehe. Das würde bedeuten, dass sie an einem Tag, wo sie zur Arbeit kommen müssten, dies nicht tun müssen aber trotzdem bezahlt bekommen. In der Summer also das gleiche.

Zu beachten wären natürlich auch die tariflichen und eventuell arbeitsvertraglichen Vereinbarungen.

Vielleicht diskutiert Ihr mit dem AG einmal, warum es unterschiedliche Regelungen gibt.

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