Verletzung Arbeitszeitgesetz/Vertretung
Guten Morgen BR-Kämpfer,
wir sind ein Dienstleistungsunternehmen mit direktem Kundenkontakt. Aber seit Monaten wird bei uns Personalabbau ganz groß geschrieben. Es hakt an allen Enden. Nun gibt es eine Maschine, die ausschließlich von 2 Personen bedient werden kann. Arbeitszeiten lt. Dienstplan sind schon grenzwertig mit dem Arbeitszeitgesetz vereinbar, da darf kein Kunde mehr kommen. (bis zu 12 Stunden) Wir haben dem Dienstplan unter großer Debatte zugestimmt. Zeiterfassung wird jetzt von uns engmaschig eingesehen. Frage: Können wir als BR darauf bestehen, dass mindestens 1 Person zusätzlich an dieser Maschine ausgebildet wird, damit im Krankheitsfall Ersatz da ist? Im letzten Jahr ist dieser Fall eingetreten und der verbliebene Mitarbeiter war im Dauereinsatz. Ein Arbeitsgerichtsverfahren läuft noch. Doch leider dauern diese Prozesse immer so lange bis zum Urteil und somit läuft alles wie gehabt. Welche Möglichkeiten haben wir? Der AG ist da ganz unerschrocken.
Community-Antworten (4)
21.07.2011 um 10:35 Uhr
Ihr könnt nur auf die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes achten. Und die Arbeitnehmer müssen mitmachen und nicht doch schuften bis zum Umfallen. Wenn der AG zu wenig Personal hat, ist es seine Sache, wenn die Maschine steht. Mehr als in datauf hinweisen könnt ihr nicht.
Da dürfte das Gerichtsverfahren interessant werden. Justitias Mühlen mahlen langsam.
21.07.2011 um 10:58 Uhr
Stichwort: Gewerbeaufsichtsamt.....
21.07.2011 um 12:10 Uhr
@Wellness Ihr habt gegenüber der MA auch Sicherheit und Gesungheitsschutz zu achten. ArbZG § 1 Zweck des Gesetzes
Zweck des Gesetzes ist es, die Sicherheit und den Gesungheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten................
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Eine BV oder absprache die gegen ein Gesetz verstösst ist Rechtsunwirksam. Ich würde mit der GL sprechen und sagen das dann die Maschiene Stoppt oder Ihr noch jemanden Ausbildet. LG Tulpe
21.07.2011 um 13:02 Uhr
Also, bei steten Verletzungen des ArbZG könnt ihr auch beim ArbG ein Beschlussverfahren anstrengen, dass dem AG ein deutliches Ordnungsgeld für jeden weiteren verstoß gegen das ArbZG angedroht wird. Ihr könnt ggf. auch per Einsweiliger Verfügung gegen den AG handeln wenn er das ArbZG verletzt und "normale" Verfahren ja Zeit brauchen.
Auch die BG einschalten, da ja hier Betriebsunfälle die Folge sein könnten und die BG dann haften müsste. Letztlich Mehrarbeit verweigern, und ggf. mit den o.b. Rechtsmitteln Verletzungen der MB hier angehen.
Als erste positive maßnahme für euch und Hinweis an den AG dass der Br hier die Sache ernst meint, wäre Beschluss und Schulungen im Arbeitszeitrecht und d.o.a. Maßnahmen.
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