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Externer Dienstleister soll Urlaubsvertretung gewährleisten

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Lilie
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an alle Leser, ich habe eine Frage: Im Zuge der allgemeinen Kostensparmaßnahmen in unserem Unternehmen werden für verschiedene Stellen die Vertretungsmöglichkeiten bei Krankheit, Urlaub etc. geprüft. Es wurde festgestellt, dass die Vertretung durch einen externen Dienstleister billiger ist, als eine interne Vertretung (teils bisher praktiziert) - durch Teilzeitkräfte, die während der Vertretungsphase mehr arbeiten, sprich: teure Überstunden machen.

Wir als Betriebsrat würden am liebsten die komplette interne Vertretung durchsetzen. Teilzeitmitarbeiter arbeiten für die Zeit der Vertretung Mehrstunden.

Wie seht Ihr hier die Rechtslage?

  1. Kann der Betriebsrat eine interne Vertretung durchsetzen (nach dem Grundsatz: interne Besetzung hat Vorrang)?
  2. Inwieweit schlägt das Kostenargument zu?

Vielen Dank für Eure Antworten! Lilie

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Community-Antworten (1)

P
paula

23.02.2007 um 11:08 Uhr

Euer Ansinne ist ehrenwert aber schwierig durchzusetzen.

Eigentlich kann man nur über den §99 BetrVG an die Sache herangehen. bei der Vertretung durch externe könnte es sich um eine Einstellung handeln. Aber das ist stark abhängig wie das vom AG zusammen mit dem externen gestalltet wird, da auch eine mitbestimmungsfreie Drittvergabe vorliegen könnte (dann sieht es richtig mau aus).

Also im Rahmen des §99 könnt ihr die gesamte Palette spielen und den AG ärgern

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