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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nachwahl der JAV Vertretung wegen Mutterschutz?

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maurice
Nov 2016 bearbeitet

Seit 2006 haben wir in unserem Betrieb eine JAV. Ich bin erste Vorsitzende und habe eine Vertretung. Die Vertretung ist nun schwanger und wird im August diesen Jahres in Mutterschutz gehen. Reguläre neue Wahlen wären erst 2011. Daher meine Frage:

Muss wenn meine Vertretung in Mutterschutz geht jemand "nachgewählt" werden oder wird die Vertretung nicht nachbesetzt?

Danke schon mal Maurice

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Community-Antworten (2)

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monalisa

20.05.2009 um 18:03 Uhr

@maurice, "Reguläre neue Wahlen wären erst 2011" ne, die sind im Herbst 2010! Wie habt ihr denn seit 2006 gewählt???

Wenn's jetzt ganz blöd läuft, kann es sein, dass ihr gar keine rechtmässige JAV habt! Aber mal ganz abgesehen davon, wenn deine Vertretung in Mutterschutz geht (es gibt keine weiteren Ersatz?) und ihr Amt nicht ausüben will, bist du der JAV - ohne Vertretung! Es wird niemand nachgewählt.

M
maurice

20.05.2009 um 18:11 Uhr

Hallo,

danke erstmal für die Antwort. Wir haben bisher im einfachen Verfahren gewählt da wir gerade 8 Azubis haben (zu denen ich nicht mehr gehöre). Was also heißt wir sind eine 1-Personen-JAV mit Vertretung. 2008 waren Wahlen und die Amtszeit beträgt außerplanmäßig 3 Jahre, heißt also reguläre Wahlen wieder in 2011. Heißt also wenn sie nicht von Ihrem Amt zurück tritt, habe ich damit keine sagen wir ml "anwesende" Vertretung mehr?

lg maurice

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