Erstellt am 21.07.2011 um 07:23 Uhr von Kölner
@Gustl
Böser Produktionsleiter.
6,5 Std. minus Pause = 6 Std. anrechenbare AZ
Warum kommt der darauf, 3 Stunden abzuziehen? Zwei sind in Ordnung...
Erstellt am 21.07.2011 um 08:11 Uhr von Tulpe
Frage war es ein Schultag??
Berufsschultage zählen wie Arbeitstage.
Gruß Tulpe
Erstellt am 21.07.2011 um 08:25 Uhr von viktor
Finde ich gar nicht o.k. Der Freistellungsanspruch - der ja nicht nur für die Berufsschule gilt - wird ja nicht in Zweifel gezogen. Es geht darum, dass Azubis keine Arbeitnehmer sind die Arbeitsentgelt erhalten sondern eine Ausbildungsvergütung. Es geht also nicht nur um die Erbringung von Arbeitsleistung sondern eben auch um theoretisches Wissen. Darum fallen ja z.B. auch Zeiten an, in denen der Azubi gehörtes und gesehenes aufarbeiten muss. Aus diesem Grund kann der Produktionsleiter nicht einfach sagen:"Wenn der hier nicht drei Stunden gearbeitet hat, bekommt er weniger Geld".
Ich denke, hier sollte der BR das Gespräch suchen.
Erstellt am 21.07.2011 um 08:29 Uhr von Kölner
@Tulpe
Das ist nicht zwingend so, wie das BAG schon einmal geurteilt hat. Immer dann wenn die Berufsschule ausserhalb der betriebsüblichen AZ beginnt, kann da eine ganz andere Berechnung der geleisteten Stunden vorgenommen werden und der AzuBi verpflichtet sein, in den Betrieb zu kommen...