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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kündigung des Lehrlings nach Probezeit - Können wir als BR was dagegen tun?

G
gizmo
Jan 2018 bearbeitet

AG bat heute um ein Gespräch mit dem BR und informierte uns, das er den Lehrling nach der Probezeit nicht übernehmen wird. Können wir als BR was dagegen tun?? Wir sind nicht der Meinung das sich der Lehrling" zu Dumm" anstellt. Lehrlinge sind zum lernen da, aber bei uns im Markt müssen gleich immer alle alles können. AG macht das jetzt schon mit dem 3 Lehrling so. Wer kann uns einen Tipp geben??

Danke im vorraus!!

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Community-Antworten (2)

R
ridgeback

06.11.2008 um 21:18 Uhr

@gizmo, während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden (§ 15 Abs. 1 BBiG). Besteht ein Betriebsrat, so sind diesem die Gründe für die Kündigung während der Probezeit gem. § 102 Abs. 1 BetrVG mitzuteilen.

Wird das Ausbildungsverhältnis nach der Probezeit vorzeitig beendet, ist es nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich unkündbar. Zulässig ist eine Kündigung nur in zwei Ausnahmesituationen: im Fall der Berufsaufgabe - nur von Seiten des Auszubildenden - und bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von beiden Seiten.

V
vipernsu

07.11.2008 um 08:51 Uhr

Das ist ab den §20 bis 23§ BBiG geregelt. In der Probezeit 1 bis 4 Monate kann der AG im entlassen egal was ihr dazu sagt bzw. ihre Meinung ist Unwichtig. Ab dem 5 Monat hat er besonderer Kündigungschutz §22 BBiG

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