Urlaubsplanung mit Lehrling?
Hallo,
Hab da mal eine Frage. Wir sind 35Verkäufer davon sind 5 Lehrlinge. Letztes Jahr haben wir 4 Lehrlinge eingestellt und jetzt haben wir ein Problem mit der der Urlaubsplanung. Es dürfen immer nur 4 Verkäufer gleichzeitig in den Urlaub gehen. Wenn ein Lehrling auch an diesem Tag in Urlaub gehen möchte können halt nur 3 Verkäufer gehen und 1 Lehrling. Lehrling wird wie eine Vollkraft gezählt. Geht dies so einfach? Haben Lehrlinge nicht "Sonderrecht"
Danke euch
Community-Antworten (14)
02.02.2010 um 21:35 Uhr
Lehrlinge haben bei der Urlaubsplanung KEINE "Sonderrechte" .
02.02.2010 um 21:41 Uhr
Also läuft diese Planung für den AG richtig und wir können nichts machen?
02.02.2010 um 21:53 Uhr
Warum deiner meinung nach sollten Lehrlinge Sonderrechte haben .... Mal eine ganz bescheidene frage habt ihr einen Betriebsrat ?
02.02.2010 um 21:59 Uhr
troisdorfer vielleicht weil lehrlinge keine "arbeiter" mit "arbeitsvertrag" sind, sondern "auszubildende" mit "ausbildungsvertrag"
also dürfte es doch gar keine rolle spielen, ob ein "auszubildender" im urlaub ist oder nicht außer er wird als "billiger arbeiter" missbraucht
02.02.2010 um 22:00 Uhr
nein leider nicht - sind aber grad dabei für dieses Jahr einen zubilden.
Ich sehe das so. Der Lehrling lernt doch und sollte doch in der Urlaubsplanung für die Verkäufer kaum eine Rolle spielen. Diese können doch mit laufen. Unser Chef meint aber sie sind bei der Urlaubsplanung so zu sehen wie Verkäufer.
02.02.2010 um 22:01 Uhr
Genau wie kriegsrat sehe ich es
02.02.2010 um 22:04 Uhr
@KukaAG und denoch wird euer Chef in diesem Fall nur 3 Verkäufern/innen den Urlaub gewähren ...
02.02.2010 um 22:06 Uhr
tja, KuKaAG, wir "seher" unter uns.............;-))
bringt einen BR auf die bahn, dann habt ihr wenigstens ein bisschen was mitzubestimmen
bis dahin läufts wohl so, wie troisdorfer vermutet
02.02.2010 um 22:11 Uhr
Danke euch für die Diskussion und den Rest werden wir dann machen müssen
02.02.2010 um 22:16 Uhr
Aber dennoch stelle ich mir die Frage wie ein AG rechnet wenn Lehrlinge in der Berufsschule sind? Bekommt dann gar keiner Urlaub weil ja bestimmt alle Lehrlinge gleichzeitig in der Schule sind?
02.02.2010 um 22:19 Uhr
@rainerw ohne BR wird es so sein ... ;-)
02.02.2010 um 22:27 Uhr
aber auch ohne BR gilt :
Liegt der Urlaub in der Berufsschulzeit, muss dem Azubi für jeden Berufsschultag ein weiterer Urlaubstag gewährt werden. Der Azubi hat aber laut Arbeitsrecht auf jeden Fall Anspruch darauf, zwei Wochen seines Jahresurlaubs am Stück und in einer berufsschulfreien Zeit zu nehmen (§7 Bundesurlaubsgesetz).
http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/urlaub.html
02.02.2010 um 23:35 Uhr
@kriegsrat Das war mir schon klar. Aber wenn 4 oder 5 Lehrlinge da sind und die müßten zum Blockuntericht, dürfte ein Vollzeitarbeitnehmer dann keinen Urlaub mehr nehmen in der Zeit. So ne art Uraubssperre bei Blockuntericht der Lehrlinge? Alles mal nur so rein hypothetisch gesponnen. Aber da hat Troisdorfer schon recht, solange kein BR........
03.02.2010 um 00:36 Uhr
tja, rainer
seltsam
wollen wir das fass wirklich aufmachen und in die abgründe der urlaubsplanung dieser firma sehen ? ich weiß nicht.........
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