Erstellt am 02.02.2010 um 20:35 Uhr von Troisdorfer
Lehrlinge haben bei der Urlaubsplanung KEINE "Sonderrechte" .
Erstellt am 02.02.2010 um 20:41 Uhr von KukaAG
Also läuft diese Planung für den AG richtig und wir können nichts machen?
Erstellt am 02.02.2010 um 20:53 Uhr von Troisdorfer
Warum deiner meinung nach sollten Lehrlinge Sonderrechte haben ....
Mal eine ganz bescheidene frage habt ihr einen Betriebsrat ?
Erstellt am 02.02.2010 um 20:59 Uhr von kriegsrat
troisdorfer
vielleicht weil lehrlinge keine "arbeiter" mit "arbeitsvertrag" sind, sondern "auszubildende" mit "ausbildungsvertrag"
also dürfte es doch gar keine rolle spielen, ob ein "auszubildender" im urlaub ist oder nicht
außer er wird als "billiger arbeiter" missbraucht
Erstellt am 02.02.2010 um 21:00 Uhr von KukaAG
nein leider nicht - sind aber grad dabei für dieses Jahr einen zubilden.
Ich sehe das so. Der Lehrling lernt doch und sollte doch in der Urlaubsplanung für die Verkäufer kaum eine Rolle spielen. Diese können doch mit laufen. Unser Chef meint aber sie sind bei der Urlaubsplanung so zu sehen wie Verkäufer.
Erstellt am 02.02.2010 um 21:01 Uhr von KukaAG
Genau wie kriegsrat sehe ich es
Erstellt am 02.02.2010 um 21:04 Uhr von Troisdorfer
@KukaAG
und denoch wird euer Chef in diesem Fall nur 3 Verkäufern/innen den Urlaub gewähren ...
Erstellt am 02.02.2010 um 21:06 Uhr von kriegsrat
tja, KuKaAG, wir "seher" unter uns.............;-))
bringt einen BR auf die bahn,
dann habt ihr wenigstens ein bisschen was mitzubestimmen
bis dahin läufts wohl so, wie troisdorfer vermutet
Erstellt am 02.02.2010 um 21:11 Uhr von KukaAG
Danke euch für die Diskussion und den Rest werden wir dann machen müssen
Erstellt am 02.02.2010 um 21:16 Uhr von rainerw
Aber dennoch stelle ich mir die Frage wie ein AG rechnet wenn Lehrlinge in der Berufsschule sind? Bekommt dann gar keiner Urlaub weil ja bestimmt alle Lehrlinge gleichzeitig in der Schule sind?
Erstellt am 02.02.2010 um 21:19 Uhr von Troisdorfer
@rainerw ohne BR wird es so sein ... ;-)
Erstellt am 02.02.2010 um 21:27 Uhr von kriegsrat
aber auch ohne BR gilt :
Liegt der Urlaub in der Berufsschulzeit, muss dem Azubi für jeden Berufsschultag ein weiterer Urlaubstag gewährt werden. Der Azubi hat aber laut Arbeitsrecht auf jeden Fall Anspruch darauf, zwei Wochen seines Jahresurlaubs am Stück und in einer berufsschulfreien Zeit zu nehmen (§7 Bundesurlaubsgesetz).
http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/urlaub.html
Erstellt am 02.02.2010 um 22:35 Uhr von rainerw
@kriegsrat
Das war mir schon klar. Aber wenn 4 oder 5 Lehrlinge da sind und die müßten zum Blockuntericht, dürfte ein Vollzeitarbeitnehmer dann keinen Urlaub mehr nehmen in der Zeit. So ne art Uraubssperre bei Blockuntericht der Lehrlinge? Alles mal nur so rein hypothetisch gesponnen.
Aber da hat Troisdorfer schon recht, solange kein BR........
Erstellt am 02.02.2010 um 23:36 Uhr von kriegsrat
tja, rainer
seltsam
wollen wir das fass wirklich aufmachen und in die abgründe der urlaubsplanung dieser firma sehen ? ich weiß nicht.........