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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Urlaubsplanung mit Lehrling?

K
KukaAG
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

Hab da mal eine Frage. Wir sind 35Verkäufer davon sind 5 Lehrlinge. Letztes Jahr haben wir 4 Lehrlinge eingestellt und jetzt haben wir ein Problem mit der der Urlaubsplanung. Es dürfen immer nur 4 Verkäufer gleichzeitig in den Urlaub gehen. Wenn ein Lehrling auch an diesem Tag in Urlaub gehen möchte können halt nur 3 Verkäufer gehen und 1 Lehrling. Lehrling wird wie eine Vollkraft gezählt. Geht dies so einfach? Haben Lehrlinge nicht "Sonderrecht"

Danke euch

4.743014

Community-Antworten (14)

T
TROISDORFER

02.02.2010 um 21:35 Uhr

Lehrlinge haben bei der Urlaubsplanung KEINE "Sonderrechte" .

K
KukaAG

02.02.2010 um 21:41 Uhr

Also läuft diese Planung für den AG richtig und wir können nichts machen?

T
TROISDORFER

02.02.2010 um 21:53 Uhr

Warum deiner meinung nach sollten Lehrlinge Sonderrechte haben .... Mal eine ganz bescheidene frage habt ihr einen Betriebsrat ?

K
Kriegsrat

02.02.2010 um 21:59 Uhr

troisdorfer vielleicht weil lehrlinge keine "arbeiter" mit "arbeitsvertrag" sind, sondern "auszubildende" mit "ausbildungsvertrag"

also dürfte es doch gar keine rolle spielen, ob ein "auszubildender" im urlaub ist oder nicht außer er wird als "billiger arbeiter" missbraucht

K
KukaAG

02.02.2010 um 22:00 Uhr

nein leider nicht - sind aber grad dabei für dieses Jahr einen zubilden.

Ich sehe das so. Der Lehrling lernt doch und sollte doch in der Urlaubsplanung für die Verkäufer kaum eine Rolle spielen. Diese können doch mit laufen. Unser Chef meint aber sie sind bei der Urlaubsplanung so zu sehen wie Verkäufer.

K
KukaAG

02.02.2010 um 22:01 Uhr

Genau wie kriegsrat sehe ich es

T
TROISDORFER

02.02.2010 um 22:04 Uhr

@KukaAG und denoch wird euer Chef in diesem Fall nur 3 Verkäufern/innen den Urlaub gewähren ...

K
Kriegsrat

02.02.2010 um 22:06 Uhr

tja, KuKaAG, wir "seher" unter uns.............;-))

bringt einen BR auf die bahn, dann habt ihr wenigstens ein bisschen was mitzubestimmen

bis dahin läufts wohl so, wie troisdorfer vermutet

K
KukaAG

02.02.2010 um 22:11 Uhr

Danke euch für die Diskussion und den Rest werden wir dann machen müssen

R
rainerw

02.02.2010 um 22:16 Uhr

Aber dennoch stelle ich mir die Frage wie ein AG rechnet wenn Lehrlinge in der Berufsschule sind? Bekommt dann gar keiner Urlaub weil ja bestimmt alle Lehrlinge gleichzeitig in der Schule sind?

T
TROISDORFER

02.02.2010 um 22:19 Uhr

@rainerw ohne BR wird es so sein ... ;-)

K
Kriegsrat

02.02.2010 um 22:27 Uhr

aber auch ohne BR gilt :

Liegt der Urlaub in der Berufsschulzeit, muss dem Azubi für jeden Berufsschultag ein weiterer Urlaubstag gewährt werden. Der Azubi hat aber laut Arbeitsrecht auf jeden Fall Anspruch darauf, zwei Wochen seines Jahresurlaubs am Stück und in einer berufsschulfreien Zeit zu nehmen (§7 Bundesurlaubsgesetz).

http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/urlaub.html

R
rainerw

02.02.2010 um 23:35 Uhr

@kriegsrat Das war mir schon klar. Aber wenn 4 oder 5 Lehrlinge da sind und die müßten zum Blockuntericht, dürfte ein Vollzeitarbeitnehmer dann keinen Urlaub mehr nehmen in der Zeit. So ne art Uraubssperre bei Blockuntericht der Lehrlinge? Alles mal nur so rein hypothetisch gesponnen. Aber da hat Troisdorfer schon recht, solange kein BR........

K
Kriegsrat

03.02.2010 um 00:36 Uhr

tja, rainer

seltsam

wollen wir das fass wirklich aufmachen und in die abgründe der urlaubsplanung dieser firma sehen ? ich weiß nicht.........

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