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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Eingruppierung/Stufenzuordnung (Betr.VG/TVöD)bei Neueinstellung

S
Salzwedel
Jan 2018 bearbeitet

Unsere Frage zur Eingruppierung/Stufenzuordnung (Betr.VG/TVöD)bei Neueinstellung.... wir haben der Einstellung zugestimmt und der Eingruppierung nicht. Der Arbeitgeber hat jetzt dem Mitarbeiter einen Arbeitsvertag mit der nicht zugestimmten Eingruppierung und Stufe übergeben. welches der Mitarbeiter bereits unterschrieben hat. Welche Möglichkeiten hat der Betriebsrat, dass der Mitarbeiter Tarifkonform eingruppiert wird ?

1.20201

Community-Antworten (1)

K
Kölner

20.07.2011 um 17:37 Uhr

@Salzwedel War die Eingruppierung zu hoch oder zu niedrig? Worauf fusst denn Euer Widerspruch zur Eingruppierung?

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