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Ablöse bei Leiharbeit

K
kobold1704
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

mal eine allgemeine Frage zur Leiharbeit. Ich habe den Vertrag im Moment noch nicht vorliegen und darum noch nichts über Kündigungsfrist, etc. sagen, daher möchte ich grundsätzlich erstmal wissen, ob folgendes Vorgehen rechtlich in Ordnung ist.

Eine Leiharbeitsfirma bringt jemanden bei einem Tischler unter. Dieser Tischler möchte den Arbeiter nun ab 01.08. o. 01.09.11 fest einstellen. Nun verlangt die Leiharbeitsfirma vom Tischler eine "Ablöse" zwischen Euro 3000,00 und Euro 5000,00. Diese Summe kann der Tischlerbetrieb nicht so einfach und kurzfristig aufbringen.

Kann eine solche Ablösesumme verlangt werden ? Wenn ja, gibt es da Obergrenzen ?

Vielen Dank für eure Mühe. Gruß

2.10708

Community-Antworten (8)

K
Kölner

20.07.2011 um 12:42 Uhr

@kobold1704 Ja, das ist nicht unüblich (also üblich).

E
eveline

20.07.2011 um 14:02 Uhr

Man könnte einfach den Grund für eine fristlose Kündigung schaffen. Z.B. Arbeitsverweigerung, dann erfolgt i.d.R. die Kündigung. Sonst müsste man die Kündgungsfrist einhalten.

D
DocPille

20.07.2011 um 14:04 Uhr

@eveline

die antwort war aber nicht zu diesem beitrag gedacht , oder?

E
eveline

20.07.2011 um 14:17 Uhr

docpille

Doch, kobold1704 will beim Tischler ohne Ablöse anfangen. Also wie kommt man kurzfristig aus einem ArbV heraus?

K
Kölner

20.07.2011 um 14:24 Uhr

@eveline Es kommt aber nicht darauf an, wie man aus dem Vertrag herauskommt, sondern wie der Entleiher dem Verleiher die Abwerbung der Arbeitskraft vergütet. Was denkst Du, was der Verleiher in so einem Fall (wie Du ihn provozieren lassen will) alles veranstalten kann und was er für rechtliche Möglichkeiten hat...?

P
Petrus

20.07.2011 um 14:26 Uhr

eveline: Das Problem ist ja hier nicht, dass der LeihAN nicht irgendwie aus seinem Vertrag rauskäme - sondern dass der Tischler einen Vertrag mit dem Verleiher hat, in dem er sich zu einer "Ablöse" verpflichtet, wenn... Und genau dieses wenn kennen wir nicht. Eventuell wird aber selbst dann eine Ablöse fällig, wenn der Verleiher den LeihAN fristlos rausschmeißt. Der Verleihkonzern hat in der Regel die bessere Rechtsabteilung als der Tischlermeister...

V
viktor

20.07.2011 um 14:37 Uhr

Man kennt hier nicht die Details des Verleihervertrages mit dem Arbeitgeber. Das Problem über den Arbeitnehmer zu lösen halte ich aber für sehr problematisch.

Warum läßt der Tischler nicht einfach alles wie es ist und kündigt den Vertrag mit dem Verleiher? Wenn dann alle vereinbarten Fristen abgelaufen sind, kündigt auch der AN beim Verleiher und der Tischler stellt er den Mann ein.

P
Petrus

20.07.2011 um 14:55 Uhr

@viktor: weil der Leiharbeiter (dessen Arbeitskraft ja benötigt wird!!) dann sofort weg ist, die Fristen, in denen dann trotzdem eine Ablöse fällig wird, aber recht lang sein können...

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