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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Verletzung des Arbeistzeitgestzes oder nicht?

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Starterle
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute,ich arbeit in Sicherheitdienst.Meijne Firma bewacht Kasernen der US Army 24/7.Wir haben seit lange zeit personalprobleme.in letzter zeit kommt es vor das man sagt das es keine Ablöse gibt und man müsse 2std.länger arbeiten.Dazu kann die Firma mich zwingen.Ist das richtig?Tarifvertrag sagt max.arbeitszeit 8stunden,kann auf 10stunden verlängert werden.Ich bin aber meinung kann nur verlängert werden wenn ich einverstanden bin,oder nicht?Der BR ist auf seite von Firma.Es gibt Schichtführer die sogar zu 12std.gezwungen werden weil das deren Pflicht wäre da zu bleiben wenn es keine Ablöse gibt.Hoffe ich bekomme gute antworte von Euch.Danke

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Community-Antworten (4)

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Pappnase

12.10.2010 um 11:26 Uhr

Hi, Was im Tarifvertrag steht ist gültig, d.h. Du kannst Dir nicht aussuchen ob Du 10 Std arbeiten willst, das mußt Du, wenn es der Tarifvertrag vorsieht - ABER dann mußt Du eine andere Pausenregelung haben. Bis 8 Std. Arbeit nach spätestens 6 Std 30 min Pause, bei 10 Std. mußt Du 45 min Pause machen. Ansonsten zahlen die Berufsgenossenschaften nicht wenn was passiert, und DU hast das Nachsehen. Mag ja sein, dass der BR auf Seite des AG ist, d.h. aber nicht, dass Du nicht zu einem BR Mitglied Deines Vertrauen gehen kannst, und Dir das alles erklären läßt. Viel Erfolg

S
Starterle

12.10.2010 um 11:46 Uhr

Hallo Pappnase,danke für deine antwort.Zu der Pausenregelung sei zu sagen das wir keine Pausen haben.Wenn wir Pausen machen wollen dann müßte jemand anders den Arbeitsplatz übernehmen und das ist nicht möglich.Sollte es dennoch möglich sein und ich bestehe auf meine Pause,dann würde der AG mir das vom Lohn abziehn

L
Lotte

12.10.2010 um 11:55 Uhr

Starterle, ich weiß ja, dass der TV im Sicherheitsdienst viele §§ im ArbZG dehnt und den § 7 gehörig ausnützt, aber eine Unterbindung der Pausen und damit Verfall des § 4 ArbZG geht nicht

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Biggy

12.10.2010 um 11:56 Uhr

Pappnase so einfach wie du das schilderst ist das nicht. Ein Tarifvertrag kann kein Arbeitszeitgesetz aushebeln. Wenn der Tarifvertrag sagt dass auch 10 Stunen gearbeitet werden darf dann muss die Wochenarbeitszeit bzw. die Monatsarheitszeit nicht überschritten werden. Pausenzeiten sind gesetzlich festgelegt und müssen eingehalten werden.Wenn euer BR für den AG arbeitet dann wende dich an die Gewerkschaft, denn allein wirst du hier nichts erreichen. Wenn der BR zulässt, dass Pausenzeiten nicht eingehalten werden dann wir er dir auch sonst nicht beistehen vermute ich mal.

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