Erstellt am 12.10.2010 um 09:26 Uhr von Pappnase
Hi,
Was im Tarifvertrag steht ist gültig, d.h. Du kannst Dir nicht aussuchen ob Du 10 Std arbeiten willst, das mußt Du, wenn es der Tarifvertrag vorsieht - ABER dann mußt Du eine andere Pausenregelung haben. Bis 8 Std. Arbeit nach spätestens 6 Std 30 min Pause, bei 10 Std. mußt Du 45 min Pause machen. Ansonsten zahlen die Berufsgenossenschaften nicht wenn was passiert, und DU hast das Nachsehen.
Mag ja sein, dass der BR auf Seite des AG ist, d.h. aber nicht, dass Du nicht zu einem BR Mitglied Deines Vertrauen gehen kannst, und Dir das alles erklären läßt.
Viel Erfolg
Erstellt am 12.10.2010 um 09:46 Uhr von Starterle
Hallo Pappnase,danke für deine antwort.Zu der Pausenregelung sei zu sagen das wir keine Pausen haben.Wenn wir Pausen machen wollen dann müßte jemand anders den Arbeitsplatz übernehmen und das ist nicht möglich.Sollte es dennoch möglich sein und ich bestehe auf meine Pause,dann würde der AG mir das vom Lohn abziehn
Erstellt am 12.10.2010 um 09:55 Uhr von Lotte
Starterle,
ich weiß ja, dass der TV im Sicherheitsdienst viele §§ im ArbZG dehnt und den § 7 gehörig ausnützt, aber eine Unterbindung der Pausen und damit Verfall des § 4 ArbZG geht nicht
Erstellt am 12.10.2010 um 09:56 Uhr von Biggy
Pappnase so einfach wie du das schilderst ist das nicht. Ein Tarifvertrag kann kein Arbeitszeitgesetz aushebeln. Wenn der Tarifvertrag sagt dass auch 10 Stunen gearbeitet werden darf dann muss die Wochenarbeitszeit bzw. die Monatsarheitszeit nicht überschritten werden. Pausenzeiten sind gesetzlich festgelegt und müssen eingehalten werden.Wenn euer BR für den AG arbeitet dann wende dich an die Gewerkschaft, denn allein wirst du hier nichts erreichen. Wenn der BR zulässt, dass Pausenzeiten nicht eingehalten werden dann wir er dir auch sonst nicht beistehen vermute ich mal.