Erstellt am 12.02.2008 um 11:03 Uhr von pit47
Hallo Röschen,
nicht lange fragen, sondern der bestellte Wahlvorstand soll unverzüglich mit seiner Arbeit beginnen.
Erstellt am 12.02.2008 um 11:53 Uhr von Matze24
@Röschen,
solange der Betrieb existiert - egal wie oder von wem geleitet - gilt das Betriebsverfassungsgesetz! Und in Eurer Situation ist schnelles Handeln gefragt.
wie pit47 schon schrieb: nicht fackeln sondern handeln.
Erstellt am 12.02.2008 um 11:54 Uhr von Jube
... und holt Euch die Unterstützung der Gewerkschaft!
Erstellt am 12.02.2008 um 13:03 Uhr von Röschen
Leider war die Gewerkschaft auch verwickelt! Der alte bestehende Betriebsrat ist ja noch bis zur konstituierenden Sitzung tätig, und bis zur eventuellen Insolvenzeröffnung sind genau noch 6 Wochen!
Erstellt am 12.02.2008 um 22:12 Uhr von Der alte Heini
Sofort einen Wahlvorstand bilden und die neue BR Wahl einleiten.
Keine GL und auch keine Insolvenzverwalter muss hierzu eine Genehmigung geben.
Übrigens,
ich würde einen Insolvenzverwalter nicht unbedingt vertrauen !!!!!!!!!!!!!