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Wie sollen wir verfahren - bei BR-Wahl während vorläufigem Insolvenzantrag?

R
Röschen
Nov 2016 bearbeitet

Wegen Wahlmanipulation musste unser Betriebsrat zurücktreten und einen neuen Wahlvorstand bestellen. In der Zwischenzeit hat die Firma einen vorläufigen Antrag auf Insolvenz gestellt. Als Antwort auf eine Anfrage beim vorläufigen Insolvenzverwalter ob nun mit dem Wahlverfahren begonnen werden kann, kam nur: Wenden Sie sich an die Geschäftsleitung. So schiebt einer dem anderen den Ball zu. Wir wissen nicht wie wir jetzt entscheiden sollen. einen Wahlvorstand wählen lassen, für einen Betriebsrat, den es vielleicht garnicht geben wird, oder abwarten ob es mit der Firma weitergeht- Wer kann helfen, oder hat schon die gleiche Situation erlebt?

5.12905

Community-Antworten (5)

P
pit47

12.02.2008 um 12:03 Uhr

Hallo Röschen, nicht lange fragen, sondern der bestellte Wahlvorstand soll unverzüglich mit seiner Arbeit beginnen.

M
Matze24

12.02.2008 um 12:53 Uhr

@Röschen, solange der Betrieb existiert - egal wie oder von wem geleitet - gilt das Betriebsverfassungsgesetz! Und in Eurer Situation ist schnelles Handeln gefragt. wie pit47 schon schrieb: nicht fackeln sondern handeln.

J
Jube

12.02.2008 um 12:54 Uhr

... und holt Euch die Unterstützung der Gewerkschaft!

R
Röschen

12.02.2008 um 14:03 Uhr

Leider war die Gewerkschaft auch verwickelt! Der alte bestehende Betriebsrat ist ja noch bis zur konstituierenden Sitzung tätig, und bis zur eventuellen Insolvenzeröffnung sind genau noch 6 Wochen!

DAH
Der alte Heini

12.02.2008 um 23:12 Uhr

Sofort einen Wahlvorstand bilden und die neue BR Wahl einleiten. Keine GL und auch keine Insolvenzverwalter muss hierzu eine Genehmigung geben.

Übrigens, ich würde einen Insolvenzverwalter nicht unbedingt vertrauen !!!!!!!!!!!!!

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