Einblick in die Gehaltslisten, Eingriff gegen die Persönlichkeitsrechte ?
Hallo, an alle : Unser BR - Gremium hat Einicht in die Bruttolohnlisten genommen, was uns das BetrVG auch möglich macht. Nun hat eine AN-in sich bei der Personalabteilung beschwert, sie wolle nicht das der BR ihre Einkommensverhältnisse erfährt. Sie meint das sei ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und beschwert sich nun . Wie kann der BR dem begegnen und gegenargumentieren ? Steht das BetrVG nicht darüber ? Gibt es dazu irgendwelche Entscheidungen oder so ?
Danke für konstruktive Mitarbeit !!!
Community-Antworten (4)
18.07.2011 um 14:14 Uhr
@gogodolly, was macht das BetrVG möglich?Einsicht hat nur der Betriebsausschuss oder wenn nicht vorhanden der BRV oder ein beauftragtes BR-Mitglied,§ 80 BetrVG.Und woher weiss der AN, das ihr Einsicht genommen habt? Das alles ist vertraulich zu behandeln. Grüße Stella
18.07.2011 um 14:31 Uhr
von gogodolly , natürlich hat der Betriebsausschuss das gemacht, der Aussschuss hat dem BR auch mitgeteilt das er das gemacht hat ! Aber keine Auskünfte darüber gegeben. Meine Frage ist aber auch durch Zurechtweisungsratschläge von Stella nicht beantwortet.( Keiner hat Auskunft über Einkommensverhältnisse weitergegeben !) die Frage ist wie BetrVG im Einklang mit Persönlichkeitsrechten steht !
Danke für weitere Anregungen
18.07.2011 um 16:44 Uhr
@gogodolly , natürlich hat der Betriebsausschuss das gemacht, der Aussschuss hat dem BR auch mitgeteilt das er das gemacht hat ! Aber keine Auskünfte darüber gegeben.
Der BA muss das Gremium über das Ergebnis informieren. Der BA ist auch nur ein gremium des BR!
Das Einsichtsrecht ist gegeben und stellt keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte dar! AN kann es wie der AG auch nicht verweigern!
Klar auch, der BR als Ganzes muss gerade hier die Verschwiegenheit beachten.
18.07.2011 um 18:57 Uhr
@gogodolly, das Einblicksrecht besteht anders als bei der Einsicht in die Personalakten. Der protestierenden Kollegin würde ich folgendes vermitteln.... Es dient zum Schutz- und Überwachung, um evtl. Lohnungerechtbehandlung/Falscheingruppierung/Gleichbehandlungsgrundsatz u.ä. zu verhindern/abzustellen und/oder überprüfen. Des weiteren reden wir hier von Mitbestimmungsrechten (z.B. Zahlung von Leistungs-, Erschwernis- und Schmutzzulagen, Überstd.- oder Nachtzuschlägen, u.v.m.) die eingehalten werden müssen.
Nicht zu vergessen, Wissen dass dem BR ohnehin bei jeder Einstellung oder Versetzung bekannt wird. Ergo: alles rechtens.... versichert ihr, dass ihre Individualsphäre gewahrt bleibt.
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