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Arbeitszeit/Ausgleichszeitraum

E
Edelknappe
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Mal eine Frage zum Arbeitszeitgesetz. Werktäglich darf im Durchschnitt ja nicht mehr als 8 Stunden gearbeitet werden. Das sind 48 Stunden pro Woche (Mo-SA). Wir haben im Betrieb eine 5-Tage-Woche, d.h. 48 Stunde (Woche)/ 5 Tage = 9,6 Stunden pro Werktag (Mo-Fr) sind erlaubt ohne das ein Ausgleich erfoderlich ist. Ist doch soweit richtig, oder? Nun arbeiten einzelne Mitarbeiter immer mal wieder (fortlaufend) mehr als 9,6 Stunden werktäglich. Wie berechnet man hier, ob die erlaubten 9,6 Stunden im Ausgleichzeitraum ( von 6 Monate) eingehalten werden? Gruß Edelknappe

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Community-Antworten (4)

K
Kurzarbeiter

15.07.2011 um 19:41 Uhr

Seltsame Frage!

Ist doch ganz einfach! Einfach das kleine 1 x 1 anwenden. Also Gesamtstundenzahl durch die Wochtage teilen.

S
SuzieQ

15.07.2011 um 20:22 Uhr

Edelknappe, #mehr als 9,6 Stunden werktäglich.# Wieviel mehr? § 3 ArbZG Satz 2 ist Dir bekannt?

E
Edelknappe

18.07.2011 um 10:53 Uhr

Vielen Dank für die Antworten. Mir ging es nur darum zu erfahren wann der Ausgleichszeitraum bei einer 5-Tage-Woche "ausgelöst" wird ( bei 8 Stunden oder 9,6 Stunden werktäglicher Arbeit) bzw. wie dieser berechnet wird, wenn er nicht zusammenhängend, sondern fortlaufend auftritt. Mir ist bekannt, dass eine Überschreitung der 10-Stunden-Grenze eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die durch eine Geldbuße geahnt wird.

R
rkoch

18.07.2011 um 11:08 Uhr

Geldbuße geahnt wird.

geahndet werden kann..... In der Reailtät ist das sooooo selten..

wann der Ausgleichszeitraum bei einer 5-Tage-Woche "ausgelöst" wird

Einen auslösenden Zeitpunkt in dem Sinne gibt es nicht. Es ist mehr eine "Fensterbetrachtung". Über die Arbeitszeit wird ein Fenster von 6 Monaten/24 Wochen gelegt, d.h. vom heutigen Tag an rückwärts werden die Arbeitszeiten aufsummiert und durch die Anzahl der Werktage geteilt. Ist dann HEUTE der Durchschnitt überschritten, so ist das unzulässig. Genau genommen müsste es also so laufen: Jeden Tag vor Arbeitsbeginn (oder nach Arbeitsende am Vortag) wird diese Berechnung mit einem Tag weniger (dem heutigen Tag) gemacht. Daraus ergibt sich dann unmittelbar die an dem heutigen Tag zulässige Höchstarbeitszeit. Wird im Rahmen dieser Berechnung ermittelt das MEHR als ein Arbeitstag auszugleichen ist, so muß entsprechend eher mit dem Ausgleich begonnen werden, ggf. durch Freistellung kompletter Tage.

Faktisch tritt das Problem ja nur bei Gleitzeit (dann ist es auch eher statthaft es zu ignorieren da ja zumindest IRGENDWANN der Ausgleich erfolgt) oder Mehrarbeit (und hier ist es ja präzise berechenbar!) auf, bei festen Arbeitszeiten GIBT es ja effektiv keine Abweichungen.

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