BEM & Hamburger Modell
Hallo zusammen, normalerweise wird ein BEM erst nach Rückkkehr eines lange erkrankten MA an den Arbeitsplatz eingeleitet. Üblicherweise (bei uns) findet vorher eine Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell statt. Wie ist der BR beim Hamburger Modell zu beteiligen? Muss er überhaupt beteiligt werden?
Community-Antworten (2)
15.02.2021 um 10:24 Uhr
Lies hier mal: https://www.anwalt.de/rechtstipps/hamburger_modell Nach meinem Wissen ist der BR hier nicht dabei. Der behandelnde Arzt bespricht mit dem MA und der Krankenkasse den Verlauf der Wiedereingliederung. dann wird der AG informiert und muss auch dem Ablauf zustimmen. Da ist der BR außen vor.
15.02.2021 um 10:25 Uhr
Wenn das vereinbarte Modell Abweichungen von der BV Arbeitszeit mit sich bringen, ist der BR zu beteiligen. Ausserdem könnte § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG betroffen sein. Da muss man genauer hinschauen.
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