Einsatz bei Wiedereingliederung Hamburger Modell
Hallo, ich fasse mich kurz: In einem Pflegeheim macht eine Kollegin nach Langzeitkrank eine Wiedereingliederung nach Hamburger Modell. Stufenplan wird bezüglich Arbeitszeit eingehalten. Wie sieht es aber mit dem Einsatz aus? Die Kollegin wird in der Wiedereingliederung als verantwortliche Schichtleitung eingesetzt (alleinige Fachkraft auf Station). Lt. Stufenplan gibt es keine Einschränkungen bezüglich des Einsatzes, aber gilt die Kollegin nicht weiterhin als Krank? Einsatz als Schichtleitung ok oder nicht? AG argumentiert dass für Erprobung realistische Arbeitsbedingungen geschaffen werden müssen. Sollten entsprechende Einschränkungen im Stufenplan vorhanden sein würde man sich selbstredend daran halten. Grüße Coolidge
Community-Antworten (5)
04.07.2016 um 13:23 Uhr
Du hast recht, in der Wiedereingliederung ist man weiterhin AU und das ganze läuft i.d.R. als Arbeitsversuch. Im Stufenplan wird eine abgestufte zeitlich aufbauende Arbeitserprobung vorgegeben. Wird sie denn auch nur Stundenweise beschäftigt, wie im Plan vorgegeben ? Wie verstehe ich deine Angabe: Alleinige Fachkraft auf Station ? Alleinarbeit geht hier gar nicht, denn eine Arbeitsleistung wie Gesunde kann noch nicht erbracht werden oder es werden Pausen erforderlich, welche dann nicht mgl. sind. Plus wieder der Punkt: Betroffene ist AU und zu keiner Arbeitsleistung verpflichtet.
04.07.2016 um 13:27 Uhr
wie bereits angegeben:
- Die Arbeitszeit wird gemäß Stufenplan eingehalten
- In der Regel sind Pflegestationen mit einer Fachkraft sowie weiteren Hilfskräften besetzt. Wobei die FK natürlich auch die Verantwortung für den Ablauf einer Schicht trägt.
04.07.2016 um 14:08 Uhr
Welche Fachkraft ist denn auf der Station, wenn die Kollegin nach 2 oder 4 oder 6 Stunden (im Rahmen der Wiedereingliederung) heim geht?
04.07.2016 um 14:14 Uhr
Die Kollegin ist weiter AU. Es muss ihr jederzeit möglich sein, die Arbeit zu unter- oder abzubrechen, wenn sie sich überfordert fühlt. Der AG müsste also sicherstellen, dass im Hintergund eine Fachkraft zur Verfügung steht, die im Notfall sofort einspringen kann. Das könnte z.B. auch die Wohnbereichsleitung sein. Je nach Fall wäre es vielleicht hilfreich, wenn der Arzt die notwendigen Umstände der Einarbeitung genauer benennt.
04.07.2016 um 15:19 Uhr
@titapropper: Bitte Fragestellung beachten und Infos durchlesen. Stufenplan wird eingehalten.
@AlterMann: vielen Dank. Dies ist ein Aspekt, den ich tatsächlich noch nicht bedacht habe. Auch wenn AG wahrscheinlich eine Absicherung durch Nachbarstation angeben wird.
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