Erstellt am 23.06.2021 um 13:22 Uhr von Kjarrigan
Erstellt am 23.06.2021 um 18:34 Uhr von Catweazle
Es kann durchaus eine stillschweigende Änderung des Arbeitsvertrages sein. Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm (Az.: 8 Sa 2046/05) sollten deine Chancen nicht schlecht stehen.
Erstellt am 24.06.2021 um 08:03 Uhr von Kjarrigan
Da gibt es dann aber noch einige Hürden zu überwinden.
- wie kamen die Stunden zustande, einfach gemacht oder wurden Überstunden angeordnet
- im Urteilleitsatz heisst es - Wird der als Teilzeitkraft eingestellte Arbeitnehmer über mehrere Jahre wegen verstärkten Arbeitsanfalls im Umfang einer Vollzeitkraft eingesetzt,
130 Stunden ist keine Vollzeit und mehrere Jahre läuft das auch noch nicht
- Hillie64 müsste das vor dem ArbG einklagen, ein Selbstläufer wird das nicht