Leistungslohn
Guten Morgen!
folgendes: Unsere GL möchte ein Leistungsorientiertes Lohnsystem einführen. Derzeit werden die MA fast gleich bezahlt. Es gibt weder ein erkennbares Schema noch andere Anhaltspunkte woran die GL festmacht wer wieviel bekommt. Nun zum Wesentlichen. Wir, der BR, existiert erst in dieser Form seit Mai ´10. Wir haben noch nicht das nötige "know-how" um mit o.g. Veränderungen umzugehen. selbst wenn wir noch bis zur Umsetzung (wann is unklar, da GL sich bedeckt hält) jedes Seminar mitnehmen würden, sind wir der Meinung, das Wissen welches benötigt wird nicht zu haben am Tag der Entscheidung. Wir erwägen daher einen Rechtsbeistand für unsere Unterstützung hinzu zu ziehen. Wie weit ist das möglich? Umsetzung soll bis 2012 erfolgen. Welche möglichkeiten haben wir uns zu schulen? Die GL fordert uns auf nur im Umkreis Seminare zu besuchen, da es Kosten spart (Übernachtungskosten etc.).
Vielen Dank im Vorraus
Community-Antworten (4)
12.07.2011 um 11:13 Uhr
@ DieGuten, ihr seit nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 u. 11 BetrVG in der Mitbestimmung bei dieser geplanten Maßnahme des AG`s. Ein Tarifvertrag hat aber Vorrang, wenn einer besteht. Fragt bei einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht nach, wie er Euch vertreten kann. Auch die zuständige Gewerkschaft kann Euch helfen und beraten. Zu der Frage der Seminarbesuche lest die Kommentare zum § 37 Abs. 6 BetrVG.
12.07.2011 um 11:23 Uhr
@pitsieben Danke erstmal.
Übrigens es besteht kein TV.
Können wir einfach einen Anwalt um Rat bitten?
12.07.2011 um 11:34 Uhr
DieGuten
Können wir einfach einen Anwalt um Rat bitten? Nein!!
Ihr müsst erst einmal versuchen innerbetrieblichen Sachverstand zu nutzen. Ggf. auch eine Schulung, besonders wenn diese "günstiger" ist.
Schaut euch § 80 Abs. 3 (Sachverstand) an.
12.07.2011 um 13:05 Uhr
@ DieGuten, wenn ihr einen Rechtsanwalt um Rat bittet, wird dieser euch kostenlos erklären, wie er nach § 40 BetrVG vom AG sein Honorar erhält.
Die Personen mit "Innerbetrieblichen Sachverstand" sind nach meiner Erfahrung meistens sehr "arbeitgeberlastig".
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