Leistungslohn - was kann der BR noch tun kann um Verdiensteinbusen entgegen zuwirken?
Hallo Leute, bei den ewigen Streben d. Unternehmer nach Lohn und Gehaltskürzungen brauche ich mal ein Tip, was ein BR, neben den privaten Klageweg jedes einzelnen ArbN, noch tun kann um Verdiensteinbusen in der heutigen Zeit entgegen zuwirken. Wir arbeiten in einer Druckerei, ca. 80 Mitarb., BR, Dreischichtsystem. Es existiert ein nachwirkender TV. Die Unternehmensleitung will ab Jan.07 unsere Belegschaft nach Leistungslohn bezahlen. Ich kann mir nicht vorstellen, wie man in einem Kollektiv nach Leistung abrechnen soll.
- sorgt unser ArbG selber dafür, das wir keine Leistung bringen können, durch einen schlechten masch.-techn. Zustand,
- denke ich auch an ältere oder unerfahrenere Kollegen. Leistungslohn bedeutet für mich letztendlich eine indirekte Lohnkürzung. Diese sind zwar nur durch Änderungskündigungen durchsetzbar, ich glaube aber,dass die meisten Kollegen dagegen nicht klagen werden, auch wegen einer fehlenden Tarifgebundenheit. Wir haben nur wenige Gewerkschaftsmitglieder. Was können wir tun?
Community-Antworten (1)
26.10.2006 um 22:37 Uhr
Simone, wenn der TV in der Nachwirkung ist und kein neuer TV verhandelt wird, kann er doch die "alten" AN nicht nach Leistungslohn bezahlen, wenn keine Änderungskündigungen erfolgen. Ihr als BR solltet eine BetrVers machen und die AN informieren oder ein Infoblatt erstellen oder aufsuchende BR Arbeit machen...
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