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Anspruch Leistungslohn für Überstunden?

J
joni96
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, unser Gehalt besteht aus Fixum und leistungsorientierter Bezahlung. (diese macht im konkreten Fall 1,57€ pro Stunde aus, Stundenlohn 9,46€) Diese wird jedes Quartal neu festgesetzt. Diese leistungsorientierte Bezahlung wird der hier betreffenden Ma seit 2 Jahren durchgehend ohne große Schwankung bezahlt. Im 1.Jahr hatte Sie sich Überstunden auszahlen lassen, diese wurden mit 10,25€ berechnet.?? Also weder der "normale" Stundenlohn noch der inklusive des Leistungslohnes.(dies wären 11,03 €). Dann im 2.Jahr nach einer Fusion hieß es Überstunden werden nur noch ausbezahlt mit dem Grundlohn.Die Überstunden hat die Kollegin doch im Zeitraum der ihr zuständigen Zusatzvergütung erarbeitet, da sie ihre Mehr-Leistung erbracht hat, also steht ihr doch auch die dementsprechende Vergütung für die Mehrstunden zu.Wir haben keinen TV, HTV oder BV hierzu.Könnt ihr uns helfen??

6.71301

Community-Antworten (1)

A
Alexa

30.08.2008 um 20:51 Uhr

Der Fall ist kompliziert. Wenn es weder TV noch BV dazu gibt, müsste evtl. im Anstellungsvertrag eine Regelung hierzu enthalten sein. Der BR sollte aber schnellstens eine Regelung hierzu mit der GL anstreben. Noch besser wäre Kontakt mit der zuständigen Gewerkschaft aufzunehmen, um einen griffigen Haustarifvertrag zu bekommen. Dann ist wenigstens Klarheit.

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