Erstellt am 30.08.2008 um 18:51 Uhr von Alexa
Der Fall ist kompliziert. Wenn es weder TV noch BV dazu gibt, müsste evtl. im Anstellungsvertrag eine Regelung hierzu enthalten sein.
Der BR sollte aber schnellstens eine Regelung hierzu mit der GL anstreben.
Noch besser wäre Kontakt mit der zuständigen Gewerkschaft aufzunehmen, um einen griffigen Haustarifvertrag zu bekommen. Dann ist wenigstens Klarheit.