huhuu zusammen

bei uns bibt es eine bv die besagt das bei gutem geschäftsergebnis eine prämie ein leistungslohn im schnitt von XXX% gezahlt wird, die beurteilung erfolgt durch br und gl

nun will die gl den kollegen die eine abmahnung erhalten haben 10% abziehen.

ist das eigentlich ein verstoß gegen den gleichbehandlungsgrundsatz, wo steht das abzugskreterien vorher bekannt sein müssen?


grüße mario