ArbeitsZeitGesetz
Hallo...kennt sich jemand mit dem dem Arbeitsschutzgesetz aus und den Auswirkungen auf SGB VII, spez. auf die Arbeitszeiten im stationären Bereich aus? Wir arbeiten mit (durch uns MA selbst bestimmten) 24-Diensten. Reicht da § 7, 2a des ArbZG, um das weiterhin zu ermöglichen?
Community-Antworten (3)
10.07.2011 um 14:05 Uhr
@Regenmacher Sorry, aber das ist viel zu unspezifisch, was Du fragst. Zum einen willst Du etwas wissen zum ArbZG. Dann fragst Du nach den Auswirkungen des Arbeitsschutzgesetzes auf das SGB VII (Unfallversicherung) und dann wieder in Bezug auf die Arbeitszeiten im stationären Bereich...
10.07.2011 um 14:24 Uhr
§ 7 Abs. 2a und 7 ArbZG Mit der Anpassung des ArbZG an die Rechtsprechung des EuGH zum Bereitschaftsdienst zum 1. Januar 2004 wurde zugleich die in der Richtlinie 2003/88/EG vorgesehene Möglichkeit der dauerhaften individuellen Arbeitszeitverlängerung über die 48-Stunden-Grenze des § 3 in nationales Recht umgesetzt ("Opt-out"). In einem Tarifvertrag oder - bei Delegation des Rechtes durch Tarifvertrag auf die Dienststellen-/Betriebspartner - durch Betriebs-/Dienstvereinbarung kann zugelassen werden, dass die werktägliche Arbeitszeit dauerhaft ohne Ausgleich über acht Stunden verlängert wird, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt und durch besondere Regelungen sichergestellt wird, dass die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gefährdet wird. Der Arbeitnehmer muss in die Verlängerung der Arbeitszeit persönlich und schriftlich einwilligen. Er kann die Einwilligung jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten widerrufen. Für den Fall des Widerrufs oder der Zustimmungsverweigerung normiert § 7 Abs. 7 ausdrücklich ein Benachteiligungsverbot für den Arbeitgeber.
10.07.2011 um 14:33 Uhr
@ Kölner: Arbeitsschutzgesetz ist natürlich ein Schreibfehler, da ich ja was zum ArbZG wissen wollte und zum SGB VIII, da waren meine Gedanken noch kurz bei einem anderen Thema, aber nix für ungut.
@SuzieQ:trotz fehlerhafter Fragestellung genau die richtige Antwort, Danke. Auf eben diesen Gedankenpfad sind wir auch gekommen, also doch richtig verstanden. Danke!!
Verwandte Themen
Umsetzung Arbeitszeitgesetz im Krankenhaus. Wer kann uns hier weiterhelfen?
ÄlterHabe eine dringende Frage zum Thema Arbeitszeitgesetz! Wir sind eine Krankenhaus gGmbH seit 1999 aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten also nicht tarifgebunden bzw. BAT '98 in der Nachwirkung. Nu
Erlaubte Überstunden im Arbeitszeitgesetz?
ÄlterIm Arbeitszeitgesetz wird von 6 Werktagen ausgegangen. Die werktägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten (§3). Die Arbeitszeit kann bis auf 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb v
41 Std.-Woche - auch an 5 Arbeitstagen in der Woche arbeiten?
ÄlterWir sollen demnächst 41 Std. in der Woche arbeiten. Ich habe eine Frage zum Arbeitszeitgesetz weil es Meinungsverschiedenheiten in der Auslegung des Arbeitszeitgesetzes gibt. Wir hatten die 40 Std. Wo
BR-Arbeit und Arbeitszeitgesetz
Älterwir haben einen br-kollegen, der versucht schon immer seine anwesenheitszeiten im unternehmen zu reduzieren. sein neuester trick (oder vielleicht ist es ja ein ganz genialer tipp) geht wie folgt: z
Gilt das Arbeitszeitgesetz auch für Betriebsratarbeit
Älterhallo ich bin Br Vorsitzender ich habe für montag morgen 8 uhr eine sitzung eingerufen um mich auf die sitzung die am Montag mittag mit dem neuen Werksleiter um 14,30 statt findet vor zu bereiten .