Hallo...kennt sich jemand mit dem dem Arbeitsschutzgesetz aus und den Auswirkungen auf SGB VII, spez. auf die Arbeitszeiten im stationären Bereich aus? Wir arbeiten mit (durch uns MA selbst bestimmten) 24-Diensten. Reicht da § 7, 2a des ArbZG, um das weiterhin zu ermöglichen?