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Dienstplan ,Versetzung

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Rafael
Jan 2018 bearbeitet

Wir segnen an jedem Monatsanfang also zb. 5 Juni die Dienstpläne der Pflege für den Folgemonat ab also im Juni für Juli wenn sie korrekt sind freie tage usw. nun ist der 1.Juli ran und die PDL meint von einer Station einen Mitarbeiter abzuziehen. Somit fällt ja eigentlich der Dienstplan zusammen .darf sie das überhaupt weil er war ja von uns in erstfassung genehmigt ,und was können wir dagegen unternehmen??

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Community-Antworten (7)

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Kurzarbeiter

03.07.2011 um 22:29 Uhr

Biste DU ein BR und hast Du schon mal eine Schlunge besucht? Denn Du stellst Grundwissensfragen.

Es hilft hier aber auch ganz einfach einmal ein Blicks ins Gesetz, ins BetrVG

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Rafael

03.07.2011 um 22:42 Uhr

ja schlungen ( Schulung ) habe ich schon besucht wollte mich auch nur erstmal schlau machen bin noch nicht solange dabei es ist mir klar das es nicht korrekt ist aber wie vorgehen.

K
Kurzarbeiter

03.07.2011 um 23:00 Uhr

die erste aussage, nicht korrekt ist ja schon ok. Doch was wurde denn auf der Schulung dazu gesagt??

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Lotte

04.07.2011 um 00:30 Uhr

Rafael, wird der Kollege denn dann woanders eingesetzt? Bekommt er frei? Die Frage des Zusammenfalls des DP ist etwas schwierig. Grundsätzlich unterliegt die Schichtstärke nicht der Mitbestimmung und wenn alle anderen Dienste unverändert bleiben, würde ich sogar ein MBR in diesem Fall des Wegfalls bestreiten. Interessanter ist dann eher der Dienstplan der Station, auf die der Kollege nun eingesetzt werden soll.

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wölfchen

04.07.2011 um 01:18 Uhr

. . . eine PDL darf schon mal im Rahmen ihres Direktionsrechts eine Versetzung (auch ohne Zustimmung des BR für 4 Wochen) vornehmen, denn ihre Aufgabe ist es, den reibungslosen Dienstbetrieb zu gewährleisten. Wenn nun in einem Bereich genügend Leute sind, in einem anderen kurzfristig Ausfälle, dann darf sie das durchaus. Nur: sie müsste diese Änderung dem BR genauso kurzfristig mitteilen und die durch diese Maßnahme geänderten Dienstpläne genehmigen lassen, es sei denn, dass Ihr in einer Betriebsvereinbarung etwas anderes über den Punkt "Eilfälle" oder "Ausfälle" vereinbart habt . . .

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Rafael

04.07.2011 um 05:34 Uhr

Also erstmal fallen die Dienste der Kollegin weg für diese andere einspringen müssen dann soll es eine dauerhafte Versetzung sein . Und drittens finde ich es ein bißchen kurzfristig da man sich ja nach einem Dienstplan richtet und es nicht das Direktionsrecht der Pdl ist diesen von heute auf morgen umzuwerfen den wenn die Kollegin jetzt nicht eine Woche Urlaub hätte wär sie schon seit 2.Juli auf der anderen Station , und das bekommt sie am 1. gesagt .

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wölfchen

04.07.2011 um 10:54 Uhr

. . . also ganz andere Situation, als vermutet. Also: wie Du sicher wissen wirst, sind dauerhafte Versetzungen mitbestimmungspflichtig. Das heißt, Antrag an den BR um Zustimmung zur Versetzung - 7 Tage Frist. BR braucht weitere ergänzende Informationen - weitere 7 Tage Frist. Du siehst also, mit kurzfristig ist da nix! Und vorher genehmigt der BR keine geänderten Dienstpläne. Im Extremfall gibts ne Unterlassungsklage vor dem Arbeitsgericht. Heißer Tipp für die Zukunft: entweder das Häkchen für die Begrenzung der Antworten rausnehmen, oder die Frage gleich umfassend formulieren und nicht häppchenweise nachschieben ;-)

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